Zugänglichkeit von Gebäuden

Die schönste Behindertentoilette im Gemeindeamt ist sinnlos, wenn das Gebäude nicht für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich ist. Was wie ein Schildbürgerstreich klingt, kommt leider relativ häufig vor. Bevor Sie also zu überlegen beginnen, welche Maßnahmen Sie IN einem Gebäude setzen wollen, sollten Sie sich über die Zugänglichkeit Gedanken machen.





Ein weiterer Ausschließungsgrund sind schwergängige Türen, die von Menschen im Rollstuhl oder mit Krücken nicht geöffnet werden können. Automatische Schiebetüren sind hier die beste Alternative. Wenn das baulich nicht möglich ist, sollte zumindest eine Klingel vorhanden sein, damit man jemanden zur Unterstützung rufen kann. Dasselbe gilt bei der Überwindung steilerer Rampen. Auch hier muss geschultes Personal zur Stelle sein, wenn jemand Hilfe benötigt.



Und noch ein ganz wichtiger Tipp: Respektieren Sie behinderte Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache! Wenn Sie Barrierefreiheit ernst nehmen und in Ihrer Gemeinde leben wollen, fragen Sie die Betroffenen um ihre Meinung. Sie werden erstaunt sein, wie viele gute Tipps Sie von ihnen bekommen werden.

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