Für viele Gemeinden ist Barrierefreiheit eine große Herausforderung.

Auf dem Weg zu einer barrierefreien Gemeinde

Im Zuge unserer Beratungstätigkeit sind wir immer wieder in Gemeinden zu Gast, um im Gemeindeamt zum Thema Barrierefreiheit zu informieren.

Neben allgemeinen Fragen zum Behindertengleichstellungsgesetz und Grundlagen der Barrierefreiheit sind hier auch Zuständigkeiten und konkrete Zumutbarkeiten stets ein wichtiges Thema. Barrierefreiheit betrifft Gemeinden ja nicht nur beim eigenen Gemeindeamt, sondern sämtliche öffentliche Einrichtungen sollten auf barrierefreien Zugang und Nutzbarkeit überprüft werden: Kindergärten, Schulen, Freizeiteinrichtungen, Wahllokale, öffentliche Parkflächen, WC-Anlagen sowie Internetangebote.



Diese Einsicht ruft manchmal eine gewisse Bestürzung hervor, da bereits der barrierefreie Umbau des Gemeindeamtes nur schwer finanzierbar erscheint, ganz zu schweigen vom Schwimmbad oder dem Kindergarten. Wie soll das eine Gemeinde zusätzlich schaffen?



Überdies existieren mancherorts auch besonders ungünstige Voraussetzungen: Weil das schöne, alte Gemeindeamt denkmalgeschützt ist, weil viele Wege starke Steigungen haben oder überall Kopfsteinpflaster vorhanden ist.



Dann ist Barrierefreiheit tatsächlich eine echte Herausforderung. Davon können auch wir als Berater ein Lied singen.



Wichtig ist auch hier die Erkenntnis, dass kleine Schritte oft eine große Wirkung haben. Zwar mag es Situationen geben, in denen vorerst keine optimale Lösung möglich ist. Dennoch ist hier im Rahmen der Möglichkeiten nach einer Verbesserung zu suchen.



Hier hat es sich sehr bewährt, mit Menschen mit Behinderung aktiv das Gespräch zu suchen. Stellen Sie dar, wie Sie schrittweise die möglichen Anpassungen vornehmen können. Fragen Sie Betroffene nach deren Wünschen, Vorstellungen und Lösungsvorschlägen. So handeln Sie auch bei schwierigen Rahmenbedingungen im Sinne des Gesetzes.



 

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