Parkplatz für eine behinderte Person

Warum Behindertenparkplätze so sein müssen, wie sie sind

Neulich war ich Teilnehmer einer Diskussionsveranstaltung, in der eine hitzige Debatte über Behindertenparkplätze entbrannte. Konkreter Anlassfall war ein kleiner Artikel in einer bekannten Tageszeitung, der davon berichtete, dass sich wieder einmal ein Autofahrer aus Bequemlichkeit oder Unachtsamkeit auf einen freien Behindertenparkplatz gestellt hatte. An sich nichts Besonderes und Berichtenswertes – wäre der konkrete „Missetäter“ nicht sogar Polizist gewesen – woraus sich eine kleine Story machen ließ.

Vielleicht sind Sie selbst zufällig über diesen Artikel gestolpert und haben sich über den Vorfall und seine etwas skurrilen Begleitumstände gewundert. Vielleicht mussten Sie dabei sogar über das eine oder andere Detail den Kopf schütteln.



Spannender als der Artikel waren die vielen Wortmeldungen der Online-Leser und Leserinnen. Es wurde sehr emotional diskutiert – wie bei Parkplatzfragen auch nicht anders zu erwarten. Denn für Autofahrer sind freie Parkplätze manchmal beinahe existenziell. Das weiß fast jeder aus eigener, leidvoller Erfahrung: Alles zugeparkt und dort – verlockend und einladend: ein freier Behindertenparkplatz. Gut gelegen, schön breit. Beinahe perfekt!



Viele Wortmeldungen kritisierten die besondere Breite von derartigen Parkplätzen. 230 cm müssen normale Stellplätze breit sein. Behindertenparkplätze sind aber 350 cm. Wieso sind sie so breit? Können Autofahrer mit Behinderung etwa schlechter einparken?



Sicher kennen Sie die Antwort: Der zusätzliche Platzbedarf entsteht aus der nötigen Ausstiegsfläche, die ein Rollstuhlfahrer neben dem Auto braucht um aussteigen zu können. Weniger geht nicht. Der Umstand, dass derartige Parkplätze zusätzlich oft günstig gelegen sind – zum Beispiel neben einem Haupteingang – sollte auch verständlich sein, wenn man sich etwas in die Bedürfnisse eines Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung hineinversetzt.



Übrigens: Befinden sich zwei derartige Behindertenparkplätze nebeneinander, so benötigen sie insgesamt nicht sieben Meter, sondern nur etwa sechs Meter Breite. Insofern ist auch verständlich, warum sich manchmal auch mehrere nebeneinander finden. Denn so kann einerseits Parkraum gespart, andererseits die jeweilige gesetzliche Quote erfüllt werden.



Sollten Sie bei Ihrer nächsten Parkplatzsuche wehmütig auf einen leeren Behindertenparkplatz schielen, denken Sie daran, dass es Menschen gibt, die auf diesen speziellen Parkplatz besonders angewiesen sind. Eben WEIL er so breit ist. Für einen Rollstuhlfahrer ist ein Parkplatz von der üblichen Breite von 230 cm nämlich unbrauchbar. Daher wird er Ihnen auch nie Ihren Stellplatz streitig machen.