Wie sich die Nachhaltigkeitsziele SDG auf die Gemeinden auswirken
Die SDGs als Abkürzung für den englischen Begriff „Sustainable Development Goals“ werden im Deutschen als 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung bezeichnet. Sie sind Teil der Agenda 2030, eines „Weltzukunftsvertrags“, und eine Fortführung der MDGs (Millenniums-Entwicklungsziele). Die SDGs gelten im Gegensatz zu diesen nicht nur für Entwicklungsländer, sondern für alle Staaten. Sie geben die politische Richtung der Vereinten Nationen (UN) bis zum Jahr 2030 vor und sollen weltweit eine nachhaltige Entwicklung - unter gleichwertig gewichteter Bedachtnahme auf ökonomische, soziale und ökologische Faktoren – und allen Menschen ein Leben in Würde sichern.
Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich
Gleich im Jahr 2015 hat Österreich mit der Umsetzung der Agenda 2030 gestartet. Zu Beginn wurde in den Ministerien eine Bestandsaufnahme durchgeführt, zu welchen SDGs es bereits Strategien und Programme gibt.
Im Jänner 2016 wurden jene durch einen Ministerratsbeschluss beauftragt, die Zielsetzungen der Agenda 2030 in ihre Arbeitskonzepte zu implementieren und weitere Maßnahmen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele auszuarbeiten – dies alles unter Einbindung vieler Kooperationspartner auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, der Sozialpartner, der Wirtschaft, der Wissenschaft, usw. Eine Interministerielle Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten erstellt seitdem regelmäßig einen Bericht über die Fortschritte zur Umsetzung der Agenda 2030.
Die SDGs und die Gemeinden
Viele Gemeinden haben die UN-Nachhaltigkeitsziele bereits in ihre kommunale Strategie integriert, da es den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wichtig ist, die Lebensqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und eine lebenswerte Umgebung für die nächste Generation zu schaffen, und sie die Agenda 2030 als nachhaltige Entwicklungschance dafür sehen.
Gemeinden sind für die Umsetzung der SDGs essenziell. Ziel 11 („Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten“) nennt sie explizit, aber fast alle Ziele sind für die Gemeinden wesentlich, wie „inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern“ (Ziel 4) oder „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern“ (Ziel 7). Die Agenda 2030 bietet den Gemeinden Best-Practice-Beispiele und Ideen für Initiativen und Projekte in vielen Bereichen.
Nachhaltigkeit im Gemeindebund
Für uns im Gemeindebund ist das Thema Nachhaltigkeit ein wichtiges Anliegen, das wir durch die Unterstützung der Agenda 2030 für die Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger sicht- und greifbarer machen möchten. Wir unterstützen die Gemeinden vor allem mit Information. Uns ist wichtig, dass die Gemeinden den Mehrwert der Agenda 2030 erkennen und nicht nur einen Mehraufwand sehen.
Viele Gemeinden setzen aktiv verschiedene Projekte in diesem Bereich um, wissen aber mitunter nicht, dass sie dadurch die UN-Entwicklungsziele fördern. Durch die Bewerbung der Agenda 2030 wollen wir den Gemeinden einen Rahmen geben und ihnen den Konnex zwischen dieser und vielen ihrer bereits bestehenden Tätigkeiten und Projekten näherbringen. Wir arbeiten in diesem Bereich eng mit dem Bundeskanzleramt, den Ministerien und anderen Institutionen zusammen und sehen uns als wichtigen Kooperationspartner für all jene, die an der Umsetzung der Agenda 2030 beteiligt sind.
Stadt und Land in die Zukunft denken
So hat Gemeindebund-Präsident Bürgermeister Alfred Riedl Mitte April bei einem Polit-Talk im Rahmen der Online-Tagung „Stadt und Land in die Zukunft denken“ klargestellt:
„Die Agenda 2030 und die 17 Nachhaltigkeitsziele sollen direkt bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Ich denke, dass ein großer Teil der Bevölkerung noch nicht weiß, was die SDGs sind und wozu sie gut sind. Die Gemeinden sind die wichtigste politische Ebene, um Informationen direkt an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben, und können einen großen Teil dazu beitragen, die Agenda 2030 bekannter zu machen. Außerdem arbeiten wir daran, dass jene Gemeinden, die bereits Initiativen in diesem Bereich setzen, eine Verknüpfung zur Agenda 2030 finden und ihren den Mehrwert erkennen. Vorbilder, Trendsetter und Multiplikatoren für Nachhaltigkeit und klimaschonende Maßnahmen in allen Bereichen der kommunalen Daseinsvorsorge sind die Gemeinden bereits seit Jahrzehnten, wie beispielsweise kommunale E-Autos, Radwege, PV-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden und viele weitere Beispiele zeigen.“
„Österreich, nun sag, wie hast du’s mit den SDGs?“
Würde man nun die eingangs erwähnte Gretchenfrage „Österreich, nun sag, wie hast du’s mit den SDGs?“ stellen, wäre es nicht notwendig – wie die Hauptfigur Faust – ausweichend zu reagieren. Man könnte vielmehr eindeutig Stellung beziehen, dass die Agenda 2030 und die 17 Nachhaltigkeitsziele in den Strategien und Positionen der politischen Entscheidungsträger und Institutionen angekommen sind.
Allenfalls müsste man ergänzen, dass die SDGs noch nicht der einzelnen Bürgerin und dem einzelnen Bürger präsent sind, was daran liegt, dass die Agenda 2030 bislang nicht ausreichend beworben wurde und oft eine Verknüpfung von Nachhaltigkeitsprojekten zu den SDGs fehlt.
Um die Ziele der Agenda 2030 bekannter zu machen, kommt den Gemeinden und Städten als bürgernächste Ebene eine besondere Aufgabe zu, weil niemand sonst die Menschen direkt vor Ort persönlich ansprechen, motivieren und informieren und so ein Bewusstsein für Nachhaltigkeit schaffen kann.
Entwicklung der SDG
Die Agenda 2030 samt ihrem Kernstück, den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung, wurde am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Alle 193 UN-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Ziele der Agenda bis zum Jahr 2030 auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene voranzutreiben. Den 17 SDGs sind 169 Unterziele zugeordnet. Die Agenda 2030 trat am 1. Jänner 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft.