Was bringt 2016 für Gemeinden?

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen im Überblick.


Neuer Umsatzsteuersatz in Höhe von 13 Prozent



Eine wichtige Änderung betrifft die Umsatzsteuer. Folgende Leistungen (ebenso unselbstständige Nebenleistungen) von Gemeinden unterliegen nunmehr statt zehn Prozent einem Umsatzsteuersatz in Höhe von 13 Prozent:


  • Jugendbetreuung

  • Umsätze für kulturelle Dienstleistungen, Museen, Tiergärten, Naturparks und Filmvorführungen (ab 1. 5. 2016)

  • Bäder inkl. Thermalbäder

  • Beherbergungsumsätze inklusive Campingplätze (ab 1. 5. 2016)

  • Lieferung von Brennholz (sofern keine land- und forstwirtschaftliche Umsatzsteuerpauschalierung vorliegt)


Begünstigung für Elektro-Pkw



Ab 1. 1. 2016 kann für Pkw ohne CO2-Ausstoß (z. B. Elektro-Fahrzeuge) ein Vorsteuerabzug erfolgen. Zudem ist für diese Fahrzeuggruppe künftig auch kein Sachbezug für die Privatnutzung durch einen Dienstnehmer anzusetzen.

Änderungen für ausgegliederte Betriebe



Die Abschaffung der Gesellschaftsteuer tritt mit 1. 1. 2016 in Kraft. Kapitalzuschüsse, die danach von der Gemeinde an ihre Kapitalgesellschaft geleistet werden, sind steuerfrei.



Erwirbt eine Gemeinde zukünftig mehr als 95 Prozent der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft, löst dieser Vorgang Grunderwerbsteuer aus.

Registrierkassenpflicht



Mit 1. 1. 2016 tritt die vieldiskutierte Registrierkassenpflicht sowie Belegerteilungs- und Einzelaufzeichnungspflicht in Kraft. Davon betroffen sind alle Betriebe von Gemeinden, die einen Jahresumsatz von zumindest 15.000 Euro und davon Barumsätze von 7500 Euro erwirtschaften (siehe auch Seite 22).

Was können Gemeinden aus steuerlicher Sicht noch vor dem Jahresende tun?



  • Antrag auf Erstattung von Energieabgaben und Kapitalertragsteuern für das Jahr 2010

  • Prüfung, ob steuerpflichtige Vermietung oder Anmietung (Leasingverträge / ausgegliederte Rechtsträger) von Geschäftsräumlichkeiten noch sinnvoll ist

  • Beschluss gemeinnütziger Statuten für in Frage kommende Betriebe

  • Prüfung, ob für einzelne Betriebe Registrierkassenpflicht besteht



Um von den steuerlichen Neuerungen nicht überrascht zu werden, ist eine professionelle und umfassende Vorbereitung zu empfehlen.

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