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Zielgruppe des Zuschusses sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen - auch Chöre, wie hier im Bild.
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Ehrenamt

Vereine erhalten Unterstützung für Energiekosten

16. März 2023
Im Rahmen des neuen Kommunalen Investitionsprogramms 2023 für Gemeinden wird vom Bund für die Jahre 2023 und 2024 durch zwei Fördertöpfe insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Aus diesen beiden 500 Millionen Euro-Töpfen werden wiederum bis zu fünf Prozent der zur Verfügung stehenden Zuschüsse an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können. Somit stellt der Bund hier insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung, um die Vereine bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen.

Zielgruppe des Zuschusses sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen. Konkret können in der Regel beispielsweise Freiwillige Feuerwehren, Rettungsorganisationen, Sportvereine, Kultur- und Sozialvereine, Brauchtumsvereine, Kirchenchöre, Gesangsvereine, Blasmusikkapellen von den zusätzlichen Mitteln profitieren.

Antrag muss Gemeinde stellen

Eine Antragstellung ist ausschließlich durch die jeweilige Gemeinde möglich. Wie in den bisherigen Investitionsprogrammen ist vorgesehen, dass die Gemeinden einen Kofinanzierungsanteil von 50 Prozent erfüllen müssen.

Rechenbeispiel

Organisation A beantragt bis spätestens 31. Dezember 2024 eine Förderung für eine Stromrechnung vom Jahr 2022 in Höhe von 3.000 Euro, im Jahr 2021 betrug sie 2.000 Euro: Die Differenz beträgt somit 1.000 Euro. Die Gemeinde kann 500 Euro Zweckzuschuss im „KIP“ beantragen und Organisation A fördern, die weiteren 500 Euro sind durch die Gemeinde zu finanzieren.

Erfolgreiches Kommunales Investitionsprogramm 

Insgesamt wurde die Gemeindemilliarde des Bundes aus dem KIP-2022 in einem beeindruckenden Ausmaß von 99,8 Prozent ausgeschöpft. So wurden rund 998 Mio. Euro an die Gemeinden für Projekte im Sinne der Regionalität für Infrastrukturprojekte ausgeschüttet.

Dieser Summe stehen mehr als 9.000 positiv erledigte Anträge gegenüber. Der Zweckzuschuss unterstützte Gesamtinvestitionen von rund vier Milliarden Euro. Rund 30 Prozent der Zuschüsse flossen in die Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaik, LED-Umstellung Straßenbeleuchtung, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und den Ausbau von Rad- und Fußgängerwegen. Zudem wurden rund 28 Mio. Euro für die Errichtung und Sanierung von Gebäuden von Blaulichtorganisationen verwendet.

Finanzminister Magnus Brunner: „Unsere Gemeinden und Bundesländer hätten ohne Unterstützung des Bundes enorme finanzielle Einbußen erlitten. Daher hat die Bundesregierung bereits in großem Ausmaß geholfen, um Auswirkungen von Corona und Inflation zu dämpfen – und wir helfen weiter. Die Gemeinden können in Summe 50 Millionen Euro der ihnen zur Verfügung stehenden Zuschüsse an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen vergeben, damit diese ihre gestiegenen Energiepreise decken können. Das gibt jeder Gemeinde die Möglichkeit, Organisationen und Vereine vor Ort – also unsere Eckpfeiler des Zusammenlebens im Ort – zu unterstützen.“

Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl: „Mit der kommunalen Investitionsmilliarde können die österreichischen Kommunen nicht nur die Kinderbetreuung ausbauen, PV-Anlagen errichten oder Gebäude sanieren, sondern auch direkt ihren Vereinen unter die Arme greifen, um einen Teil der gestiegenen Energiekosten abzufedern. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wissen, dass die rund 125.000 Vereine im Land mit ihren 3,7 Millionen Ehrenamtlichen einen unschätzbar wichtigen Anteil am guten Zusammenleben in den Kommunen haben. Ein aktives Vereinsleben stärkt die Gemeinschaft und gibt den Menschen Halt und Geborgenheit. Es ist einfach gelebte Praxis, dass die Gemeinden die Vereine bei ihren Aufgaben finanziell unterstützen. Nun können wir auch einen Teil der hohen Energiekosten abdecken und damit den Vereinen auch eine große Last von den Schultern nehmen.“