Steuerreform bremst Ertragsanteile

2. Juni 2015
Ende April hat das Finanzministerium seine neue Ertragsanteileprognose vorgelegt, die alle geplanten steuerlichen Maßnahmen (z. B. Lohnsteuersenkung, Erhöhung von Immo-ESt, USt oder KESt etc.) und auch die geschätzten Steuermehreinnahmen aus der Abgabenbetrugsbekämpfung berücksichtigt. Nicht inkludiert ist lediglich der „Konjunktureffekt“, also mögliche Steuermehreinnahmen durch die höhere Kaufkraft.

Die erste Tabelle zeigt die länderweisen Anteile, die die Gemeinden gemäß des allgemeinen FAG-Schlüssels (11,883 %) ab 2016 an der Steuerreform über eine Minderung ihrer Ertragsanteile mitfinanzieren müssen, die zweite den daraus resultierenden gedämpften jährlichen Zuwachs der Gemeinde-EA bis 2019.



Obwohl sich heuer die Steuerreform noch nicht negativ auf die Ertragsanteile (EA) auswirkt, hat das Finanzministerium seine aktuelle Ertragsanteil-Prognose gegenüber dem Herbst 2014 um mehr als einen Prozentpunkt auf 1,95 % hinunter korrigiert. Im Jahr 2016 beginnt dann erstmalig die LSt-Tarifreform zu wirken (und erst zeitverzögert die Gegenfinanzierungen), was zu noch geringeren EA-Zuwächsen führt. Der Minus-Prozentsatz im Jahr 2016 lässt sich durch Vorzieheffekte bei der in Vorarlberg traditionell aufkommensstarken Grunderwerbsteuer erklären. Ab 2017 wirkt die Steuerreform dann voll und die Prozentangaben entsprechen wieder dem sozusagen natürlichen Wachstum der Ertragsanteile in einer gegenüber 2015 wieder etwas freundlicheren Konjunkturlage.



K_2015_06_Tab_Gemeindeerragsanteil_SteuerreformK_2015_06_Tab_Gemeindeerragsanteil_Entwicklung

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