Schüler am Computer
Um die „Connect“-Förderung zu beantragen, muss der Schulerhalter sicherstellen, dass die IT-Ausstattung der Schule eine bedarfsgerechte Versorgung der Schüler und des Lehrpersonals ermöglicht.
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So geht’s zur Breitband-Förderung

2. August 2021
Arbeiten im Büro oder im Homeoffice, mit Freunden videotelefonieren, Filme, Serien und Musik streamen – für all das brauchen die Menschen in Österreich schnelles Internet, sprich Breitband-Internet. Die Corona-Krise hat deutlicher denn je gezeigt, wie wichtig es ist, einen schnellen und reibungslosen Zugang zum Internet zu haben. Die Förderung „Breitband Austria Connect“ kann derzeit via FFG beantragt werden. Sie sichert etwa eine Unterstützung beim Anschluss von Schulen.

Um für die digitale Zukunft gut aufgestellt zu sein, braucht Österreich also eine resiliente, flächendeckende und leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur. Hohe Übertragungsraten können zum Beispiel mithilfe einer Breitbandversorgung via Glasfaser realisiert werden. Mit Hilfe von Breitbandförderungen soll die digitale Kluft zwischen Land und Stadt geschlossen werden, indem jene Regionen gefördert werden, in welchen es in absehbarer Zeit sonst keine Breitbandversorgung geben würde.

Ansuchen mittels eCall-Systems

Von 2015 bis Ende 2020 wurden rund 900 Millionen Euro an Förderungen ausgeschüttet. Damit werden Ausbauprojekte in mehr als 1.300 Gemeinden umgesetzt. Derzeit läuft die Förderschiene „Breitband Austria Connect“: Förderungswerber können seit 31. Mai 2017 bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) um eine Bundesförderung in elektronischer Form anhand des „eCall-Systems” ansuchen. Für einen eCall-Account kann man sich unter ecall.ffg.at registrieren.

Gefördert wird die erstmalige Anbindung des Standortes mit Glasfaser, also die Errichtung von Leerrohren mit oder ohne Kabel. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine Förderung bis zu 50 Prozent der Anschlusskosten, Schulen werden mit bis zu 90 Prozent gefördert.

Die Förderung ist mit maximal 50.000 Euro begrenzt. Bei höheren Gesamtprojektkosten kommt es zu einer entsprechenden Reduktion der Förderquote. Zusätzlich zur „Connect“-Förderung können auch KIG Zuschüsse für den Breitbandausbau in Anspruch genommen werden. Diese werden über die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) abgewickelt.

Eine Gemeinde kann im Rahmen eines Investitionsvorhabens auch ein KMU anschließen. Es gilt dabei die für KMU generell anwendbare Förderquote von maximal 50 Prozent. Mehrere Gebäude eines Antragstellers in einer Gemeinde können in einem Antrag zusammengefasst werden. Zu beachten ist außerdem, dass der Antragsteller verpflichtet ist, nach der Errichtung der geförderten Infrastruktur keinen Gewinn durch Vermietung und Verpachtung damit zu machen, der über die Kosten der Herstellung abzüglich der Förderung hinausgeht.

Anforderungen für die digitale Bildung

Die Anbindung an das Glasfasernetz ist oft nur mit umfangreichen tiefbaulichen Maßnahmen und somit erheblichen Grabungskosten verbunden. Durch „Connect“ sollen die einmaligen Kosten für die Herstellung eines Breitbandanschlusses von Schulen oder KMU deutlich reduziert werden.

Bei der Nutzung bestehender Leerrohre im Zuge des Anschlusses einer Schule/öffentlichen Bildungseinrichtung sind dabei anfallende Kosten, wie z. B. das Einblasen der Lichtwellenleiter, das Verlegen neuer Mikrorohre oder Kosten der Sanierung eines nicht mehr nutzbaren Rohrabschnittes förderbar. Auch für notwendige Lückenschlüsse und für die Anbindung des Gebäudes kann man die Förderung beantragen.

Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Projektstart bzw. für die Kostenanerkennung ist nach Einreichen des Förderansuchens (schriftliche Bestätigung der FFG). Glasfaseranschlüsse können nicht rückwirkend gefördert werden. Die maximale Projektlaufzeit darf zwölf Monate, die minimale Projektlaufzeit vier Monate dauern.

IT-Entwicklungsplan für Schulen notwendig

Vor allem Pflichtschulen verfügen oft über keinen nachhaltigen Glasfaserzugang und haben daher einen Bedarf an einer leistungsfähigeren Netzanbindung. Um die „Connect“-Förderung zu beantragen, muss der Schulerhalter sicherstellen, dass die IT-Ausstattung der Schule eine bedarfsgerechte Versorgung der Schüler und des Lehrpersonals ermöglicht. Dazu ist ein konkreter IT-Entwicklungsplan für Schulen für den Zeitraum von drei Jahren vorzulegen, der als Bestandteil des Förderungsvertrages verbindlich einzuhalten ist. Die „Empfehlung für die Basis IT-Infrastruktur an österreichischen Schulen“ des Bildungsministeriums dient dabei als Orientierungshilfe.

Tipps zur erfolgreichen Antragstellung

Seitens des FFG, die Stelle, die den Förderungsantrag abwickelt, gibt es außerdem folgende Tipps zur Antragstellung:

  • Die Umsatzsteuer soll beim Antrag eingereicht werden: Sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann die Umsatzsteuer als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Viele Provider-Angebote werden aber als exklusive Steuer angegeben, weshalb auch im Förderantrag die Kosten ohne Steuer beantragt werden.
  • Bei der Angebotseinholung bei Telekommunikationsunternehmen am besten die „Connect“-Förderung erwähnen: Das ausführende Telekommunikationsunternehmen sollte immer informiert werden, dass es sich um ein Angebot im Rahmen der „Connect“-Förderung handelt, da neben der Herstellung des Anschlusses die Multiplikatorwirkung durch errichtete PoP-Standorte (Point of Presence; bildet das Zentrum des Glasfasernetzes) als weiteres Ziel der „Connect“-Förderung berücksichtigt werden muss.
  • Holen Sie mehrere Angebote ein: Je teurer die Angebote für einzelne Projekte sind, desto sinnvoller ist die Anfrage bei anderen Providern. Dadurch sind oft hohe Kosteneinsparungen möglich. Nach den Providern kann man einfach im Breitbandatlas suchen.
  • Die Kommunikation mit dem ausführenden Provider sollte durchgehend aufrechterhalten werden. Dabei ist es wichtig, Ansprechpersonen zu definieren. Die FFG empfiehlt, die projektrelevanten Daten des Vertrages (technische Auflagen im Vertrag, Projektlaufzeitverlängerungen usw.) an den Provider weiterzugeben und ihm auch die Berichtspflichten bekanntzugeben (Fotodokumentation, benötigte technischen Unterlagen usw.).
  • Projektlaufzeitverlängerungen können nur während der Projektlaufzeit beantragt werden, nicht danach.

Breitbandatlas weist künftige Ausbauvorhaben aus

Eine Auflistung der aktiven Telekommunikationsunternehmen im Ort ist unter www.breitbandatlas.at abrufbar. Nach Aktivieren des Punktes „Ausbaugebiet“ sind bereits bewilligte Förderungen in der jeweiligen Gemeinde zu sehen. Der Breitbandatlas ist die zentrale Informationsplattform des Bundes über die Breitbandversorgung in Österreich. Er ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, den aktuellen Stand der Breitbandversorgung von österreichweit über 200 Telekommunikationsbetrieben zu verfolgen. Unterschieden wird dabei in Festnetz und Mobilfunknetz. Außerdem zeigt der Altas auf, welche Gebiete von der Breitbandmilliarde profitieren und wo ein geförderter Ausbau stattfindet.

Die Einreichung zur „Connect“-Förderung ist laufend möglich, das unabhängige Bewertungsgremium tagt mehrmals im Jahr.

Servicestellen zum Breitband-Ausbau und zur Connect-Förderung:

Breitband Hotline der FFG (Förderungsgesellschaft):

Tel.: 057755-7500

breitband@ffg.at

ffg.at/breitband

Breitbandbüro des BMLRT (Erstberatung):

Tel.: 01/71100

breitbandbuero@bmlrt.gv.at

breitbandfoerderung.at