Nationalrat beschließt Finanzausgleichsgesetz

Am 7.11.2016 wurde das Paktum zum FAG 2017 unterzeichnet. In den Wochen danach verständigten sich die kommunalen Spitzenverbände nicht nur auf die Verteilung des „frischen Geldes“, sondern auch auf ein Nachschärfen bei der „Dynamik Garantie“. Das Finanzausgleichsgesetz wurde am 15.12.2016 im Nationalrat beschlossen.

bereits ausführlich berichtet, nachfolgend nun einige Konkretisierungen, die in der Zeit zwischen der politischen Einigung und dem Gesetzesbeschluss im Nationalrat erfolgt sind. Hier ist vor allem die Verteilung der 112,86 Millionen Euro an jährlichen „frischen Mitteln“ zu nennen, die in Form von Finanzzuweisungen des Bundes für strukturschwache Gemeinden (60 Millionen Euro) sowie zur Sicherstellung einer nachhaltigen Haushaltsführung insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales (52,86 Millionen Euro) gewährt werden. Letztere werden sowohl länder- als auch gemeindeweise nach dem aBS verteilt.

Verteilung der Mittel des Strukturfonds



Die für die Finanzausgleichsperiode 2017 bis 2021 vereinbarten jährlichen 60 Millionen Euro werden nach bundesweiten Kriterien auf die einzelnen Gemeinden verteilt:


  • Unterdurchschnittliches Bevölkerungswachstum (und damit auch tatsächlicher Abgang) im Vergleich zum Bundesdurchschnitt (für 2017 liegt der Vergleich 2012 bis 2015 zugrunde)

  • Pro-Kopf-Finanzkraft unter 75 Prozent des Bundesdurchschnitts (für 2017 liegt die FK 2015 zugrunde)

  • „Abhängigenquote“ mehr als 10 Prozent über dem Bundesdurchschnitt (für 2017 per 31.10.2015); diese Kennzahl entspricht der Division der unter 15- und über 64-Jährigen durch die Anzahl der 15- bis 64-jährigen Personen je Gemeinde (die sozusagen die Jungen und die Alten erhalten müssen), der Bundesdurchschnitt lag 2015 bei 48,8 Prozent.


Die Ergebnisse der Mittelzuteilung sind vorläufig, weil den gegenständlichen Berechnungen noch nicht die Finanzkraft des zweivorangegangenen Jahres (also 2015), sondern jene aus 2014 zugrunde liegt. Laut Finanzministerium haben diese vorläufigen Zahlen dennoch die Qualität, sie bereits in den Voranschlag 2017 aufzunehmen. Im Frühjahr 2017 werden dann die finalen Werte veröffentlicht bzw. in Hinkunft so fristgerecht, dass bereits für die Voranschlagserstellung die finalen Werte vorliegen. Die Auszahlung (über die Länder) erfolgt jeweils Anfang Juli.


finanzzuweisungen




Dynamik-Garantie nachgeschärft



Ein zweiter wesentlicher Unterschied des Gesetzesbeschlusses vom 15.12.2016 gegenüber der Regierungsvorlage vom 15.11.2016 betrifft die Dynamik-Garantie (am landesweisen Wachstum der pro-Kopf-Ertragsanteile). Diese wäre grundsätzlich für alle Jahre dieser Finanzausgleichsperiode mit 50 Prozent vorgesehen gewesen. Für einen verwerfungsfreien Übergang (bedingt durch die umfangreichen Änderungen bei den gemeindeweisen Ertragsanteilen), konnte jedoch erreicht werden, dass diese für 2017 auf 80 Prozent und 2018 auf 65 Prozent angehoben wird.

Schlagwörter