Kommunaler Aktionsplan der Stadt Graz

21. September 2015
Graz ist die erste Stadt Österreichs, die einen „kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ erstellt hat. Das Projekt wurde für den IMPULS Gemeindeinnovationspreis in der Kategorie "Verwaltung" eingereicht.

Der Gemeinderat der Stadt Graz hat im Juli 2014 die Erstellung eines kommunalen Aktionsplans zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Dieser soll der Stadt Graz und ihren Beteiligungen bei der verpflichteten Umsetzung der UN-Konvention als Agenda dienen.

Im Sinne der UN-Konvention muss als Leitlinie der Inklusionsgedanke in alle Bereiche und Abläufe einer Stadt Eingang finden. Menschen mit Behinderung sind in allen Lebensbereichen präsent und müssen daher auch in alle Lebensbereiche einbezogen werden.



Bis Ende 2014 wurden vom Projektteam - Wolfgang Palle, Behindertenbeauftragter der Stadt Graz, und Walter Purkarthofer, Spezialist für Sozial-und Behinderten-Recht im Sozialamt, - unter Einbeziehung der Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung und der Grazer Bevölkerung Maßnahmen-Vorschläge erarbeitet und im Aktionsplan angeführt. Mit den Maßnahmen-Vorschlägen im kommunalen Aktionsplan der Stadt Graz, wurden soziale und physische Barrieren erhoben. Diese sollen kontinuierlich abgebaut werden. Der kommunale Aktionsplan der Stadt Graz stellt eine geeignete Grundlage für die Umsetzung sozialpolitischer Ziele im Rahmen der UN-Konvention dar.



Eine Stadt barrierefrei zu gestalten ist ein großes Unterfangen, das nur Schritt für Schritt umgesetzt werden kann. Der vorliegende Aktionsplan ist eine Hilfestellung auf diesem Weg. Dort, wo es um den Abbau von Barrieren geht, kann das nur unter Miteinbeziehung und unter der Anleitung von betroffenen Personen geschehen. Viele, vor allem auch die Mitglieder des unabhängigen Grazer Behindertenbeirates brachten Vorschläge ein. Aus der Fülle der gesamten Vorschläge wurden konkrete Maßnahmen für einen effizienten Abbau von Barrieren geschaffen.



Der Aktionsplan ist kein abstraktes Papier, sondern lebt in der Umsetzung mit den beispielhaft angeführten Maßnahmen-Vorschlägen. Es können nicht nur angeführte Maßnahmen-Vorschläge umgesetzt werden, sondern auch neue Vorschläge, wenn sie in ein kommunales Handlungsfeld passen, aufgrund der dort angeführten Artikel der UN-Konvention eingefordert werden. Der Aktionsplan entwickelt sich somit weiter, ohne ihn ständig ergänzen zu müssen.

Auf dem Weg zur barrierefreien Stadt



Seit September 2014 wurden vom Projektteam, Mag. Wolfgang Palle und Mag. Walter Purkarthofer, soziale und physische Barrieren im städtischen Lebensbereich erhoben und Maßnahmen-Vorschläge dazu entwickelt und geprüft. Eingang in den kommunalen Aktionsplan fanden schlussendlich jene Vorschläge, die tatsächlich in der Stadt Graz umgesetzt werden können, wobei es natürlich von verschiedenen Faktoren abhängt, ob und wie schnell Maßnahmen umgesetzt werden können, begonnen von der Finanzierbarkeit, über die Planungsdauer bis hin zur Beschaffenheit der Maßnahme. Wichtig ist dabei, dass der kommunale Aktionsplan als Instrument wahrgenommen wird und die Fortschritte sichtbar gemacht werden.

Österreich hat sich verpflichtet, alle vier Jahre einen Bericht an die Vereinten Nationen über die gesetzten Maßnahmen zu schicken. Der dafür im Land Steiermark verankerte Monitoring-Ausschuss wird laufend die Umsetzungs-Fortschritte der Kommunen erheben.



Der kommunale Aktionsplan ist in leicht verständlicher Sprache und barrierefrei gestaltet, in 8 Handlungsfelder aufgeteilt, die in der Stadt Graz umgesetzt werden können:


  1. 1. Gleichstellung, Mitbestimmung, selbstbestimmtes Leben

  2. 2. Bauliche Barriere-Freiheit

  3. 3. Mobilität - Unterwegs sein

  4. 4. Schule, Bildung und Beschäftigung

  5. 5. In der Gesellschaft leben:

    Kultur, Freizeit, Wohnen

  6. 6. Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung und Schulung

  7. 7. Verständliche Sprache und barrierefreie Informationen

  8. 8. Daten und Statistik


  9.  

Die einzelnen Handlungsfelder sind nach folgender Systematik aufgebaut:


  1. 1. Bezug zur UN-Konvention und den jeweiligen Rechten zum Handlungsfeld

  2. 2. Was bedeutet es für die Stadt Graz

  3. 3. Beispiele, die bereits umgesetzt wurden

  4. 4. Maßnahmen, die noch umzusetzen sind


  5.  

Vorreiterrolle und Sensibilisierung



Die Stadt Graz wird dabei ihrer jahrzehntelangen Vorreiterrolle im Abbau von Barrieren gerecht. Bereits 1964 gab es einen Gemeinderatsbeschluss für barrierefreie Wohnungen, seit Jahrzehnten gibt es ein eigenes Referat für barrierefreies Bauen in der Stadtbaudirektion. Seither fielen verschiedene Beschlüsse und Erklärungen, die den Abbau von Barrieren vorantrieben. Besonders wichtig bei der Schaffung des kommunalen Aktionsplans war vor allem, dass viele Menschen dabei mitarbeiten. Deshalb waren neben den Abteilungen des Magistrates und dem Behindertenbeirat auch die Grazer BürgerInnen eingeladen, sich zu beteiligen. Ein Aktionsplan, der auf einer breiten Basis aufgestellt ist, erreicht ein hohes Maß an Akzeptanz und somit eine stärkere Kraft, dass die Maßnahmen vollständig umgesetzt werden.