Eine Glühbirne vor einem Windpark
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Investieren in Erneuerbare Energien

Die Gründe, um in erneuerbare Energien zu investieren, sind zahlreich. Sei es, um die CO2-Emmissionen zu verringern, den Verbrauch fossiler Ressourcen zu vermeiden, oder um energieautark und unabhängig von Stromimporten zu werden. KOMMUNAL wirft einen Blick auf die Situation in Österreich.

In erneuerbare Energien zu investieren ist grundsätzlich löblich, sind doch aus wirtschaftspolitischer und umweltfreundlicher Sicht die Vorteile massiv im Überhang. Zudem gibt es Sicherheit und ein gutes Gefühl, zu wissen, dass der Strom, den man verbraucht, lokal produziert wird. Ausschlaggebend, ob derartige Investitionen schlussendlich aber tatsächlich getätigt werden, ist die finanzielle Rentabilität, und diese ist einerseits davon abhängig wie hoch die Investitionskosten sind und andererseits zu welchem Preis man das Produkt Strom verkaufen kann.



Nun hat der Staat Österreich ein fundamentales Interesse, dass in erneuerbare Energien investiert wird. Er versucht daher das Risiko bezüglich der finanziellen Rentabilität zu verringern und setzt zu beiden zuvor erwähnten Aspekten entsprechende Maßnahmen. Die Höhe der Investitionskosten wird durch Förderungen für Wind-, Wasser-, PV- und Biomassekraftwerke abgefedert. Und die Unsicherheit, zu welchem Preis man den selbstproduzierten Strom an den Mann bringen kann, eliminiert der Staat mittels fixer Einspeisetarife sowie der Garantie, Grünstrom aus zugelassenen Ökostromanlagen abzunehmen.



Das Interesse des Staates speist sich aus zwei Quellen. Zum einen ist das der Nationale Aktionsplan für erneuerbare Energien (NAP), der der Europäischen Union gegenüber als verbindlich erklärt wurde, und zum anderen ist das das Ökostromgesetz aus dem Jahr 2012, dessen Zielvorgaben jene des NAP noch übersteigen.



Da sich die österreichische Elektrizitätswirtschaft einem gegenwärtig starken Wandel unterworfen sieht, überrascht es nicht, dass die Investitionen in konventionelle Kraftwerke zurückgegangen sind. Die verstärkten Schwankungen und Dezentralisierung der Stromherstellung im Zuge des Erstarkens der erneuerbaren Energiegewinnung veranlassten den Staat, aktiv zu werden und regulierend einzugreifen. Es soll eine europaweite Infrastruktur geschaffen werden, die technische Ausfälle zu vermeiden hilft. Das bedeutet zumindest eine teilweise Erneuerung des jetzigen Netzes, und das kann für die erneuerbaren Energien nur positiv sein.



Angenommen, man hat nun eine Anlage, mit deren Hilfe man Ökostrom erzeugen kann. Mit welchen Förderungen darf man rechnen?



Laut Ökostromgesetz ist das abhängig von der jeweils eingesetzten Technologie, in jedem Fall handelt es sich allerdings um garantierte, feste Einspeisetarife oder um Zuschüsse zu Investitionen. In Ausnahmefällen ist auch beides – feste Tarife und Investitionszuschuss – möglich. Zertifikate kommen keine zum Einsatz.



Wieviel bedeutet das nun aber konkret? Der Tarif für die Einspeisung von Energie aus Windkraftanlagen liegt bei 9,27 Cent pro Kilowattstunde. Bei kleinen und mittleren Wasserkraftanlagen hat man die Qual der Wahl. Entweder man entscheidet sich für Investitionszuschüsse, die bis zu 30 Prozent der Investitionskosten ausmachen können, oder – vorausgesetzt man betreibt eine Kleinwasserkraftanlage bis 2 Megawatt Engpassleistung – man beantragt gestaffelte Einspeisetarife. Letztere bewegen sich heuer abhängig von mehreren Faktoren (z. B. Art, Menge) von 3,17 bis 10,34 Cent.



Handelt es sich allerdings um eine PV-Anlage muss man darauf achten, wo sie installiert ist. Befindet sie sich auf einer Freifläche, so gibt es ab heuer überhaupt keine geförderten Tarife mehr. Ist es hingegen eine gebäude- oder fassadenintegrierte Anlage, winkt ein Tarif von 11,50 Cent pro Kilowattstunde. Zusätzlich dazu kann man um einen 30-prozentigen Investitionszuschuss ansuchen, womit bei Bewilligung der Tarif de facto auf 13,70 Cent steigt. Voraussetzung dafür: Die Anlage ist kleiner als 200 kWp aber größer als 5 kWp. Warum? Über 200 kWp gibt es ab heuer keine Förderung mehr, und unter 5 kWp fällt die Anlage nicht unter das ÖSG, sondern wird stattdessen durch den Klima- und Energiefonds gefördert.



Im Großen und Ganzen ist das alles gut und durchdacht. Potenziellen Betreibern wird in Österreich eine hohe Planungs- und Investitionssicherheit geboten. Und wie beabsichtigt, sind die erneuerbaren Energien auch wirklich sukzessive dabei, ihre Marktanteile zu erhöhen. Was also könnte mögliche Investoren überhaupt zögern lassen? Nichts?

Doch. Und zwar das klassische föderale Problem der Kompetenzaufteilung. Das Aufsichtsrecht ist nämlich einerseits auf Bund und andererseits auf die Länder aufgeteilt. Konsequenz daraus: Neun verschiedene Bundesländer bedeutet neun verschiedene (und mitunter sehr verschiedene) Rechtsordnungen.

Hinzu kommt, dass mitunter durch überbordende Widmungsbeschränkungen die angestrebte oder zumindest ökonomisch und ökologisch sinnvolle Errichtung stark erschwert ist.

Irgendwie muss das wohl so sein. Perfekt ist nichts und niemand. Verstecken braucht sich Österreich mit seinem Modell allerdings auch nicht. Dank des hohen Grades an Wasserkraft hatte es schon immer einen verhältnismäßig hohen Anteil an sauberer und erneuerbarer Energie. Diesen Anteil gilt es nun weiter auszubauen und zu diversifizieren.