Geschwindigkeitsbeschränkungen heben die Wohnqualität und werten Stadtteilzentren und Wohngebiete auf.
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Verkehr

Hohenems beschließt neues „Geschwindigkeitsregime“

9. November 2022
„Derzeit haben wir einen ‚Fleckerlteppich‘, was die Geschwindigkeiten auf den Straßen der Stadt betrifft. Und immer wieder werden wir von Seiten der Bevölkerung mit dem Wunsch nach ‚Geschwindigkeitsreduktionen‘ in Wohngebieten konfrontiert. Deshalb haben wir uns entschieden, das Geschwindigkeitsregime fachlich zu überarbeiten und eine möglichst einheitliche Regelung für die verschiedenen Straßentypen zu definieren“, erklärt Dieter Egger, Bürgermeister von Hohenems.

An erster Stelle steht für Egger dabei die Frage der Verkehrssicherheit. Aber auch Fragen der Lebens- und Wohnqualität sowie der Verkehrskultur insgesamt würden damit zusammenhängen. Nicht zuletzt entlasten Geschwindigkeitsbeschränkungen die Umwelt.

Einfach und klar: 20, 30, 40, 50

  • In städtischen Kernzonen, wie der Innenstadt, gibt es Begegnungszonen mit 20 km/h.
  • In allen Wohngebieten und Seitenstraßen gilt 30 km/h und auf
  • Gemeindestraßen, die eine „Sammelfunktion“ haben, 40 km/h.
  • Auf Landesstraßen im Stadtgebiet gilt generell 50 km/h.

Egger: Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Radfahrer und Fußgänger im Vergleich zu Autofahrern ein höheres Risiko auf Verletzungen im Straßenverkehr tragen. Gruppen, die tendenziell vermehrt zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad unterwegs sind (Senioren, Kinder, Schüler etc.), soll zukünftig ein noch einfacheres und sichereres Fortkommen ermöglicht werden. Denn aufgrund der ungeschützten Situation bei einem Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug, ist das Verletzungs- bzw. Todesrisiko von Fußgängern und Radfahrern besonders hoch.

Daher hat sich die Hohenemser Stadtvertretung mehrheitlich mit 33:3 Stimmen dazu entschieden, die Ausarbeitung und Veröffentlichung eines Verordnungsentwurfes für ein „Geschwindigkeitsregime“ unter Einbeziehung der Bevölkerung zu beschließen.

Einzelbewertung aller 281 Gemeindestraßen

Basis dafür ist eine Bewertung aller innerstädtischen Straßenzüge anhand verkehrsrelevanter Attribute wie Straßentypen, Verkehrszahlen, Unfallzahlen, Verkehrsorganisation, Straßenquerschnitte etc.

Dieser Bewertung wurde seitens der Stadtplanungsabteilung der Stadt im Zeitraum von Dezember 2021 bis Juni 2022 in mühevoller Kleinarbeit für jede der 281 gemeindeeigenen, innerörtlichen Straßen einzeln vorgenommen.

Mehr Lebensqualität gewinnen

„Der Stadtkern mit seinen vielfältigen Nutzungen, wie Einkaufen, Schule oder sonstigen Freizeitaktivitäten wurde mit der Einführung einer Begegnungszone und durchgehendem Tempolimit von 20 km/h bereits deutlich attraktiver. Die Innenstadt besticht mittlerweile als Wirtschafts-, Aufenthalts- und Kommunikationszentrum und ist nicht mehr vom Durchgangsverkehr geprägt. Mit dem neuen Rathausquartier wird hier in den nächsten drei Jahren noch ein weiterer deutlicher Schritt der Weiterentwicklung sichtbar. Aber auch die Wohn- und Lebensqualität in den Wohngebieten ist uns ein großes Anliegen. Die Frage des Verkehrs spielt dabei eine zentrale Rolle!“, erklärt Bürgermeister Egger.

Wohngebiete aufwerten

Ziel ist es generell, ein möglichst einheitliches und einfach zu verstehendes, abgestuftes Geschwindigkeitssystem auf den Straßen von Hohenems zu etablieren.

Geringere Geschwindigkeiten geben den verschiedenen Nutzungsansprüchen des städtischen Lebens Raum, ermöglichen mehr Kommunikation und Austausch und bringen mehr Ruhe in die Stadt. Der Straßenraum soll somit als Lebensraum begreif- und nutzbar gemacht werden.

Geschwindigkeitsbeschränkungen heben die Wohnqualität und werten Stadtteilzentren und Wohngebiete auf.

In weiterer Folge ist nun eine baldige öffentliche Vorstellung geplant, wo die Bevölkerung über die angedachten Maßnahmen bzw. auch welches Tempolimit künftig wo gilt, informiert wird.

Eine zeitgerechnete Bekanntmachung des Termins erfolgt über s’Blättle, die städtische Website www.hohenems.at sowie die städtische Facebookseite www.facebook.com/hohenems!