Fragen und Antworten

14. September 2016
Der Gemeindebund hat darum gebeten, Fragen zu übermitteln, die sich aufgrund der Verschiebung der Stichwahlwiederholung für die Gemeinden stellen. Rein rechtlich sind noch nicht alle gesetzlichen Weichen gestellt, der parlamentarisch notwendige Prozess für die Verschiebung und die Wählerevidenz ist im Gange und wird noch einige Tage in Anspruch nehmen. Es gibt daher noch keine rechtsverbindlichen Auskünfte aus dem Innenministerium. Die hier gegebenen Antworten sind ohne Gewähr.

Müssen/sollen die Gemeinden weiterhin Wahlkarten ausstellen?

Der Gemeindebund empfiehlt, vorerst keine Wahlkarten mehr auszustellen.



Was passiert mit den Wahlkarten, die derzeit auf den Gemeindeämtern gelagert und noch nicht ausgegeben worden sind?

Wir empfehlen, diese Wahlkarten bis zum Abschluss der gesetzlichen Beschlussfassung aufzubewahren. Wahrscheinlich sind sie danach zu vernichten. Darüber werden wir informieren, wenn die gesetzlichen Grundlagen da sind.



Was passiert mit ausgefüllten Briefwahlkuverts bzw. Briefwahlstimmen, die an die Gemeinden retourniert wurden? Wir empfehlen auch hier die sichere Aufbewahrung dieser Kuverts bis zur Beschlussfassung der gesetzlichen Grundlagen.



Was sollen Wähler/innen tun, die Briefwahlkuverts angefordert, schon bekommen, aber noch nicht abgeschickt haben?

Der Gemeindebund empfiehlt, dass diese Wähler/innen ihre Briefwahl-Unterlagen vorerst aufbewahren, nach dem formellen Gesetzesbeschluss können Sie wahrscheinlich entsorgt werden. Die Briefwahl-Unterlagen für den neuerlichen Wahlgang werden anders aussehen.



Was passiert mit den Stimmzetteln, die den Gemeinden schon geliefert wurden?

Der Gemeindebund empfiehlt,  auch hier die sichere Aufbewahrung dieser Stimmzettel bis zur Beschlussfassung der gesetzlichen Grundlagen. Eventuell sind sie dann durch neu zu liefernde Stimmzettel zu ersetzen.



Sollen - falls nicht schon geschehen - Wählerverständigungen verschickt werden?

Wir empfehlen, keine Wählerverständigungskarten für den 2. Oktober zu versenden.



Sollen Gemeindemitarbeiter/innen oder Wahlbeisitzer/innen weiterhin Schulungen besuchen? Wir empfehlen, dass vorerst keine weiteren Schulungen besucht oder gehalten werden. Möglicherweise ändern sich einzelne Bestandteile des derzeit geltenden Wahlrechts noch für den bevorstehenden Wahlgang. Bitte warten Sie ab, bis der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist.



Werden die Wählerverzeichnisse neu erstellt bzw. wann ist der Stichtag dafür?

Nach derzeitigem Diskussionsstand werden die Wählerverzeichnisse neu erstellt werden. Der dafür maßgebliche Stichtag wird voraussichtlich der 27. September sein. Diese Angabe ist noch ohne Gewähr, sie erfordert noch entsprechende Beschlussfassungen auf Bundesebene.



Wer übernimmt die bislang angefallenen Kosten für den nun nicht am 2. Oktober stattfindenden Wahlgang sowie die Kosten für den Wahlgang am 4. Dezember?

Der Österreichische Gemeindebund steht in intensiven Verhandlungen mit dem Innenministerium. Das Ziel ist eine vollständige Abgeltung aller Kosten, die Gemeinden in diesem Zusammenhang hatten. Wir informieren Sie, wenn diesbezüglich eine Vereinbarung getroffen wurde bzw. Rechtssicherheit besteht.

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