Entspannung bei den Maastricht-Ergebnissen
Bei strenger Auslegung des Österreichischen Stabilitätspakts wäre 2015 nicht zuletzt aufgrund des Bankenpakets das gesamtstaatliche Defizit-Ziel nicht erreicht worden.
Die nachstehende Tabelle zeigt die anlässlich der budgetären Notifikation an die Europäische Kommission (Mitteilung von öffentlichem Defizit/Überschuss und öffentlichem Schuldenstand von Ende März) von Statistik Austria berechneten vorläufigen Maastricht-Daten für 2015.
Wie in der Tabelle vor allem beim Bund (wo der Schuldenzuwachs 2015 dreimal so hoch wie das Defizit ausfiel) augenscheinlich wird, entspricht der jährliche Zuwachs des Maastricht-Schuldenstandes nicht der Höhe des Maastricht-Defizits. Begründet ist dies vor allem dadurch, dass etwa eine Abbaueinheit (z. B. bei HETA oder KA-Finanz) nunmehr dem Sektor zugerechnet wird oder dass bei Fremdwährungsschulden Kursschwankungen eintreten.
Aber auch beim Defizit des Bundes schlug sich das Bankenpaket in der Vergangenheit deutlich zu Buche: Waren es 2014 noch rund 5,2 Mrd. Euro, so sank dieser Aufwand 2015 bereits auf rund 2,1 Mrd. Euro. Gemäß dem aktuellen Bundesvoranschlag sind 2016 (im Zeitablauf gesehen) nur noch Bankenhilfsmaßnahmen in Höhe von 700 Mio. Euro vorgesehen. Das Bundesbudget dürfte die Bankenkrise somit weitgehend hinter sich haben (im Gegensatz zum einen oder auch anderen Landesbudget), womit sich in den aktuellen FAG-Verhandlungen auch die BMF-Position vom bettelarmen Bund deutlich relativiert.
Bei strenger Auslegung des Österreichischen Stabilitätspakts wäre 2015 nicht zuletzt aufgrund des Bankenpakets das gesamtstaatliche Defizit-Ziel nicht erreicht worden. Aus Brüssel sind hier jedoch keine Rügen oder Sanktionen zu erwarten, da die Bankenhilfe als Einmalmaßnahme aus dem Defizit herausgerechnet werden darf. Nach der ab dem kommenden Jahr geltenden Berechnungsmethode hätte Österreich bereits 2015 ein strukturelles Nulldefizit erreicht. Im Zusammenhang mit der Möglichkeit des Herausrechnens von temporären Maßnahmen ist auch das Thema „Ausgaben für 2015 und 2016 ein- oder durchreisende Flüchtlinge" zu nennen. Nach aktueller Auffassung der EU-Kommission wird es diese Möglichkeit 2017 aber nicht mehr geben. Die nationalen Budgets sollen sich dann also bereits auf diese – dann nicht mehr – Einmalkosten eingestellt haben.