Landesrat Heinrich Dorner, die Leiterin Mobilitätszentrale Burgenland, Christine Zopf-Renner, Sabine Kaulich vom KFV, Holger Bierbaum, Hauptreferatsleiter Verkehr im Amt der Bgld. Landesregierung, und Christoph Feymann vom KFV.
Vorstellung des Leitfadens in Güssing. Landesrat Heinrich Dorner, die Leiterin Mobilitätszentrale Burgenland, Christine Zopf-Renner, Sabine Kaulich vom KFV, Holger Bierbaum, Hauptreferatsleiter Verkehr im Amt der Bgld. Landesregierung, und Christoph Feymann vom KFV.
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Ein Leitfaden soll die Verkehrssicherheit in den Gemeinden erhöhen

20. November 2024
Im Durchschnitt werden jährlich 976 Personen bei Verkehrsunfällen im Burgenland verletzt, und 20 weitere Personen getötet. Um die Sicherheit in den Städten und Gemeinden zu erhöhen, haben das Land Burgenland und das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) einen Leitfaden mit Verkehrsberuhigungsmaßnahmen entwickelt.

Der Leitfaden wurde im Rahmen von zwei Infoveranstaltungen BürgermeisterInnen und Gemeindevertreterinnen und- vertretern am 15. Oktober 2024 in Eisenstadt und am 18. November 2024 in Güssing vorgestellt.

Der Leitfaden soll Gemeinden bei der Auswahl der richtigen Maßnahmenkombination, um ihre gesetzten Ziele am jeweiligen Standort treffsicher erfüllen zu können, unterstützen.

Sabine Kaulich, KFV, erklärt dazu: „Mit dem Leitfaden möchten wir Gemeinden dabei unterstützen, unterschiedliche Maßnahmen abzuwägen, Kosten einzuschätzen und ein Argumentarium für die Umsetzung zu gewinnen. Um die Einschätzung zu erleichtern, wurde der Leitfaden mit Checklisten bestückt, so können Gemeinden ganz unkompliziert herausfinden, ob Begegnungszone, Wohnstraße und Co. das geeignete Mittel für den jeweiligen Standort wären.“

Verkehrsberuhigung meist Zuständigkeit von Gemeinde

Die Zuständigkeit für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen liegt im Regelfall bei den Gemeinden, wenn es sich um Gemeindestraßen handelt, und bei der Bezirksverwaltungsbehörde bei Landesstraßen im Ortsgebiet. Maßnahmen im Gemeindestraßennetz können daher in vielen Fällen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden umgesetzt werden. 

Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden.