Die Resolution des Gemeindebundes
Der Bundesvorstand des Österreichischen Gemeindebundes hat eine Resolution mit Positionen und Forderungen verabschiedet. Im Mittelpunkt stehen die Flüchtlingsfrage und Finanzthemen.
Flüchtlinge: Gemeinden sind bereit zu helfen!
Die Gemeinden sind sich ihrer humanitären Verantwortung bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik bewusst. Erste Priorität hat die schnelle Bereitstellung adäquater Unterkünfte, damit Menschen nicht in Zelten oder im Freien leben müssen. Darüber hinaus ist eine innerhalb der Gebietskörperschaften abgestimmte Gesamtstrategie zur mittel- und langfristigen Bewältigung der Folgen der Flüchtlingskrise notwendig, bei der die verfassungsrechtlichen Kompetenzen von Bund, Ländern und Gemeinden gewahrt bleiben.
Nur mit einer Gesamtstrategie, die insbesondere die Bereiche Betreuung, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit und Wohnen mit einschließt, können Staat und Gesellschaft die an sie gestellten Herausforderungen erfolgreich bewältigen. Der Österreichische Gemeindetag fordert daher:
- Die Europäische Verantwortung für die Beseitigung der Ursache und die Bewältigung der Folgen der Flüchtlingskrise ist einzufordern. Es kann nicht sein, dass nur einige wenige Länder die Hauptlast bei der Aufnahme von Flüchtlingen tragen.
- Es bedarf deutlich schnellerer und effizienterer Asylverfahren sowie der ausreichenden personellen Ausstattung der damit befassten Behörden. Ebenso sind umgehend geeignete infrastrukturelle Maßnahmen mit dem Ziel einer Entlastung der bestehenden Erstaufnahmezentren zu setzen.
- Es ist Rechtssicherheit für die Gemeinden sowie Unterkunftgeber im Zusammenhang mit der Bereitstellung vor allem von Klein- und Kleinstquartieren sicherzustellen (Abbau bürokratischer Hürden). Bund und Länder sind auch aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel für den künftig erhöhten Bedarf an Wohnraum bereitzustellen.
- Es muss eine an die jeweilige Gemeindestruktur und die vorhandenen infrastrukturellen und gesellschaftlichen Ressourcen angepasste Verteilung von Flüchtlingen ohne gesetzlichen Zwang stattfinden.
- Die gesetzlichen Standards in den Kernaufgabenbereichen der Gemeinden (insbesondere Kinderbetreuung, Bildung und Soziales) müssen flexibilisiert werden, um die neuen Herausforderungen bestmöglich bewältigen zu können. Die Gemeinden benötigen Soforthilfen für die Betreuung der Flüchtlingskinder in den Kindergärten und Schulen.
- Für die Integration von Flüchtlingen müssen ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden. Dies betrifft insbesondere Deutschkurse und Vorbereitungsmaßnahmen für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Tätigkeiten von Flüchtlingen im gemeinnützigen Bereich müssen erleichtert werden.
Die geplante Novelle zu einem Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden wird die jetzige Problematik nicht lösen. Die de-facto Kompetenzübertragung und das Durchgriffsrecht des Bundes wird als rechtlich bedenklich und politisch völlig verfehlt erachtet, sie stellen weder eine Basis noch einen Ersatz für eine zielführende Strategie Österreichs zur Bewältigung der Problematik dar. Schuldzuweisungen zwischen politischen Ebenen sind nicht geeignet, die Akzeptanz und das Verständnis der Bevölkerung für die gegenwärtige Situation zu stärken.
Wir Gemeinden sind bereit zu helfen, aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen.
Gerechter Finanzausgleich bedarf einer grundlegenden Aufgabenreform
Bis Mitte 2016 sollen die Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich abgeschlossen sein, um die Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ab 2017 neu zu gestalten.
Der Österreichische Gemeindebund fordert wie schon seit Jahren eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs. Eine solche Reform muss ganz zentral von einer ebenso grundlegenden Aufgabenreform getragen sein. Nur eine klare Festlegung von Pflichtaufgaben und Zuständigkeiten kann eine sparsame Mittelverwendung gewährleisten.
Ein gerechter Finanzausgleich muss dafür sorgen, dass alle Gebietskörperschaften ihre Pflichtaufgaben erfüllen können, gleichzeitig müssen bestehende Ungleichheiten im Finanzausgleichsgesetz beseitigt werden, sodass in einem neuen, gerechteren Finanzausgleich jeder Bürger gleich viel wert ist. Der abgestufte Bevölkerungsschlüssel hat sich hier als der falsche Weg erwiesen. Strukturelle Nachteile und die negativen Folgen der Abwanderung sind durch einen „Strukturfonds“ abzufedern.
Zukunftstaugliches und finanzierbares Haushaltsrecht für die Gemeinden
Bei den derzeit laufenden Reformverhandlungen für das Haushaltsrecht der Länder und Gemeinden sind die Interessen der 2.100 Gemeinden ohne Wien im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu berücksichtigen. Nur unter diesen Bedingungen können die bisher vereinbarten Zielvorgaben der VRV 2015 auch umgesetzt werden.
Der Österreichische Gemeindebund und seine Landesverbände bekennen sich zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Haushaltsergebnisse. Die Erreichung dieses Ziels muss den Gemeinden jedoch in der ressourcenschonendsten Art und Weise ermöglicht werden.
In diesem Sinne muss es den Gemeinden auch freistehen, die geforderten Daten aus dem bewährten Haushaltsrecht in die neue Systematik überzuleiten und die Erfassung des Gemeindevermögens auf der Basis eines einheitlichen Bewertungsrasters in vereinfachter Form vorzunehmen.
Denn ein neues kommunales Haushaltswesen ist dann zukunftstauglich, wenn es nicht nur für Vergleichbarkeit, Transparenz und die erforderlichen Daten sorgt, sondern auch in der Umsetzung, Anwendung und Finanzierung zumutbar ist und den Nutzern insgesamt einen Mehrwert bringt.