
© shutterstock Anton Shahrai
Grundlegendes
Das Vorarlberger Gemeindegesetz
Das Vorarlberger Gemeindegesetz regelt die Organisation und Verwaltung der Gemeinden im Bundesland Vorarlberg. Sie legt fest, wie Gemeinden aufgebaut sind, welche Aufgaben sie haben und wie die Zusammenarbeit zwischen den Gemeindebürgerinnen und -bürgern sowie den Gemeindeorganen gestaltet wird.
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden direkt von der Bevölkerung gewählt. Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder variiert je nach Einwohnerzahl zwischen mindestens 9 und maximal 36 Mitgliedern.
Eine Besonderheit in Vorarlberg ist das Fehlen von Statutarstädten. Statutarstädte sind größere Städte mit eigenem Stadtrecht, die neben den Gemeindeaufgaben auch die Aufgaben einer Bezirksverwaltungsbehörde übernehmen.
Eine weitere Besonderheit betrifft die sogenannten „Hand- und Zugdienste“: In einigen Vorarlberger Gemeinden sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, bestimmte gemeinnützige Arbeiten zu leisten, umgangssprachlich als „Tagwerk“ bezeichnet. Wer diese Dienste nicht erbringen kann oder möchte, muss eine Ersatzabgabe zahlen. Diese Regelung ist in jeder Gemeinde unterschiedlich ausgestaltet.
Direkte Demokratie
In Vorarlberg können Bürgerinnen und Bürger durch eine Volksinitiative Prüfungsanträge stellen. Wenn mindestens 5.000 wahlberechtigte Landesbürgerinnen und -bürger unterschreiben, kann eine Prüfung durch den Landesrechnungshof veranlasst werden. Dieses Instrument der direkten Demokratie ist nicht in allen Bundesländern vorhanden.
Das Gemeindegesetz im Volltext finden sie hier.