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175 Millionen oder nur ein leeres Versprechen?
Am 25. Oktober 2016 berichteten vier Ministerien (Bundeskanzleramt, Finanzministerium, Sozialministerium und Wirtschaftsministerium) aus einer gemeinsamen Arbeitsgruppe an den Ministerrat, wie man die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt stärken möchte. Eine mehrerer Maßnahmen soll in den Jahren 2017 und 2018 eine Bundesförderung von jeweils 87,5 Millionen Euro für „zusätzliche Investitionen der Gemeinden – ausgenommen Fahrzeuge und Personalkosten – zur Modernisierung der Infrastruktur" sein. Am Finaltag der Finanzausgleichsverhandlungen (7.11.2016) wurde von Bundesseite gar angekündigt: „Wir haben zusätzliche 175 Millionen für die Gemeinden freigeschaufelt". So weit, so gut.
Drei Monate danach steht nicht einmal fest, welches dieser vier Ministerien federführend sein wird, geschweige denn, wie der Zeitplan für die Umsetzung oder die Kriterien für die Förderfähigkeit aussehen. Somit bleiben nur noch die weiteren relevanten Ankündigungen aus dem (auch im Internet auffindbaren) Ministerratsvortrag zu zitieren: „Die maximale Förderhöhe pro Investitionsprojekt beträgt zwei Millionen Euro, der maximale förderbare Anteil liegt bei 25 Prozent. Es besteht kein Rechtsanspruch, die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anträge."