
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des FPÖ-Bürgermeister- und Gemeindevertretertags im Hotel Wimberger in Wien. Am Bild u. a. Staatssekretär a.D. Hubert Fuchs (2.v.r.), Bürgermeister Maximilian Linder (3.v.r.), Nationalratsabgeordnete Barbara Kolm (im blauen Kleid), Bürgermeister Andreas Rabl (3.v.l.) und Landesparteisekretär Michael Gruber (links
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Gemeindefinanzen
Vorschlag zur Reform des Finanzausgleichs
„Die derzeitige Ausgestaltung des österreichischen Finanzausgleichs stellt strukturschwache, schrumpfende und alternde Gemeinden zunehmend vor finanzielle Herausforderungen. Der maßgebliche Bezug der Mittelverteilung auf die Bevölkerungszahl führt dazu, dass Regionen mit rückläufiger Entwicklung kontinuierlich an finanzieller Handlungsfähigkeit verlieren“, kritisierte der Bürgermeister von Wels, Andreas Rabl, am ersten freiheitlichen Bürgermeistertag.
„Wenn wir ausschließlich auf die Einwohnerzahl als Kriterium setzen, verstärken wir automatisch die Probleme jener Gemeinden, die ohnehin mit Abwanderung, Integrationsproblemen oder demografischem Wandel kämpfen. Die bestehende Systematik droht so, regionale Ungleichgewichte weiter zu vertiefen“, so Rabl.
Er forderte eine Änderung des Systems und nannte als Vorbild die Schweiz. Dort erfolge der Finanzausgleich auf drei Ebenen – über einen Lasten-, Ressourcen- und Härteausgleich. „Eine derartige Vereinfachung und Differenzierung könnte auch in Österreich dazu beitragen, die finanzielle Ausstattung benachteiligter Regionen gerechter zu gestalten und wäre zudem weit flexibler und differenzierter als bisher“, so Rabl.
Ruf nach mehr Autonomie von Ländern und Gemeinden
Ein weiteres zentrales Problem liege in der fehlenden finanziellen Autonomie von Ländern und Gemeinden. Lediglich vier Prozent der Einnahmen würden aus selbst eingehobenen Steuern stammen. Damit liege Österreich gemeinsam mit Estland am unteren Ende der OECD-Staaten. Im Vergleich dazu würden sich Gemeinden in der Schweiz zu rund 70 Prozent und Island mit bis zu 90 Prozent aus eigenen Steuerquellen finanzieren.
„Wenn Gemeinden mehr Verantwortung übernehmen sollen, brauchen sie auch mehr finanzielle Eigenverantwortung“, stellte Rabl klar.
„Besonders kritisch wird auch der systematische Ausschluss der Gemeindeebene bei wichtigen Vereinbarungen gemäß Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz (BVG) gesehen. Diese Vereinbarungen – etwa im Gesundheitsbereich, bei der Mindestsicherung oder beim Ausbau der Elementarpädagogik, werden ausschließlich zwischen Bund und Ländern abgeschlossen. Obwohl die Gemeinden diese Maßnahmen umsetzen und vielfach die Hauptlast tragen, sind sie an der Ausarbeitung dieser Vereinbarungen nicht gleichberechtigt beteiligt“, erklärte Rabl und weiter: „Für eine zukunftsfähige Finanzverteilung braucht es ein Umdenken im Finanzausgleichssystem, eine Stärkung der finanziellen Eigenständigkeit der Gemeinden und deren aktive Einbindung in zentrale politische Entscheidungsprozesse. Nur so kann die regionale Entwicklung in Österreich nachhaltig gestärkt werden.“