
Strahlenschutz könnte für Gemeinden teuer werden
Zu nennen sind vor allem jene Bestimmungen, die den Schutz vor dem radioaktiven Gas Radon sicherstellen sollen.
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das sich in Gestein und Boden sowie in einigen Baumaterialien findet. Es ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos. Als Gas entweicht es aus Rissen und Spalten und vermischt sich mit der Luft aus der Umgebung. Geschieht dies im Freien, verdünnt es sich so stark, dass für Menschen keine Gefahr besteht. Anders verhält es sich allerdings, wenn Radon in Gebäude eindringt (Wände, Kellerboden, Baumaterialien).
Die nunmehr umzusetzende Richtlinie trägt mit den Bestimmungen zum Schutz vor Radon dem Umstand Rechnung, dass jüngste epidemiologische Untersuchungen in Wohngebäuden eine statistisch signifikante Zunahme des Lungenkrebsrisikos durch eine längere Radonexposition nachgewiesen haben. Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben einen Referenzwert für Radon in Gebäuden von maximal 300 Bq/m3 festgelegt, der in die Richtlinie 2013/59/Euratom aufgenommen wurde.
Österreich zählt in Europa zu den Ländern mit dem höchsten geogenen Radonpotenzial. Aufgrund besonderer geologischer Bedingungen gibt es in Österreich Gebiete, in denen eine beträchtliche Anzahl von Gebäuden Radonkonzentrationen über 300 Bq/m3 aufweist.
Radonmessungen an Arbeitsplätzen erforderlich
In diesen Gebieten sind gemäß der Richtlinie künftig Radonmessungen an allen Arbeitsplätzen im Keller- und Erdgeschoss erforderlich, um die Radonexposition der Arbeitskräfte zu ermitteln und erforderlichenfalls durch „geeignete Maßnahmen“ gezielt senken zu können bzw. – wo dies nicht möglich ist – hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen.
Neben umfangreichen Messungen sieht die Richtlinie auch die Erstellung eines Maßnahmenplans vor, die Information der Bevölkerung und Maßnahmen zum baulichen Radonschutz.
Müssen bei Gebäuden Strahlenschutzmaßnahmen ergriffen werden?
Wenngleich weder die Richtlinie noch die anstehende Neufassung des Strahlenschutzgesetzes konkrete Maßnahmen vorschreiben und bei baulichen Maßnahmen ohnedies die Länder zuständig wären, ist allgemein davor zu warnen, dass die Entwicklung in die Richtung geht, dass umfassende Maßnahmen bei Neubauten wie auch bei bestehenden Bauten ergriffen werden müssen.
Zudem besteht die Gefahr, dass ganze Landstriche als belastet eingestuft werden, was mit Wertminderung und auch haftungsrechtlichen Problemen verbunden wäre.
Auch im Hinblick auf die „Information der Bevölkerung über die Gefahren von Radon“ ist Vorsicht geboten, kann diese doch auf der einen Seite für Hysterie und auf der anderen Seite für Kopfschütteln sorgen. So manch einer wird sich die Frage stellen, weshalb etwas heute gefährlich ist, mit dem die Menschheit seit Tausenden von Jahren lebt.