Detail des ursprünglichen Plans von Zwettl.

Es wird niemals ein Ende der Arbeit am Kataster geben

Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) hat als Metrologie-Institut, Geodaten-Provider und generell als Eich- und Vermessungsbehörde ein sehr breites Aufgabenspektrum und ist nicht nur Hüterin des Katasters. KOMMUNAL sprach über diese österreichische Institution mit BEV-Präsident Wernher Hoffmann.

Bundesamt für Eich und Vermessungswesen. Im heurigen Jubiläumsjahr stellen sich meist völlig neue Herausforderungen für das Amt.

Umfangreiches Aufgabengebiet



Heute liegen die Schwerpunkte im Wesentlichen auf behördlichen Aspekten, wie die Führung des Katasters durch die Vermessungsämter oder der Vollzug des gesetzlichen Messwesens durch die Eichämter. Der Tätigkeitsbereich im Kataster macht auch, wie Wernher Hoffmann, Präsident des BEV im Gespräch anmerkt, personell den größten Teil aus. Die Aufgaben der Eichämter reichen von der Überprüfung eichpflichtiger Messgeräte bis hin zur Kontrolle der Füllmengen von Fertigpackungen. „So können Konsumenten vertrauen, dass beispielsweise in einem Tetra-Pack von einem Liter auch wirklich ein Liter drinnen ist. Ebenso wird überprüft, dass nur zugelassene und geeichte Strom- oder Wasserzähler eingesetzt werden, die richtig messen“, wie Hoffmann anmerkt.



Werner Hoffmann, Präsident des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, im Gespräch mit KOMMUNAL-Chefredakteur Hans Braun.

Das Meter wird von Österreich aus koordiniert



Dass in Österreich richtig gemessen wird, dafür sorgt das BEV als Metrologie-Institut. Das hat nichts mit Meteorologie zu tun – es ist „die Repräsentanz der physikalischen Größen“, wie es Hoffmann formuliert. Es geht um Zeit, um Masse, um Länge und so weiter, um international anerkannte Messgrößen, um die sich im täglichen Leben vieles dreht und die von der österreichischen Wirtschaft gebraucht werden. Stolz ist der BEV-Präsident beispielsweise auf die führende Rolle in der Längenmessung und dass das Meter als Längeneinheit von Österreich aus weltweit koordiniert wird.



Topografische Aufnahmen, die Darstellung des Landes auf Karten, sind ein weiterer Schwerpunkt des BEV. Gerade hier haben digitale Inhalte zuletzt einen immer höheren Stellenwert bekommen, obwohl die Bereitstellung der Daten auf gedruckten Karten auch noch ihre Bedeutung hat.

Geringe Kosten für aktuelle Daten



Für Gemeinden ist vor allem der Vermessungsbereich wichtig, weil sie Geodaten beziehen, die sie für die Gemeindeverwaltung brauchen. Und gerade beim Kataster werden laufend Daten aktualisiert, die sich die Gemeinden holen müssen. „Die Kosten dafür sind aber relativ gering“, beruhigt Hoffmann, „wir reden hier von ein paar Cent bis ein paar Euro.“



Genauso wichtig ist das Adressregister, das im BEV geführt wird. Hoffmann: „Das ist eigentlich ein Vorzeigeprojekt, wie Daten in Kooperation aktualisiert werden.“ Die Gemeinden vergeben Straßennamen und Hausnummern, das Werkzeug für diese Arbeit, also für das Geocodieren, kommt vom BEV. Diese Daten kommen dann ins zentrale System und sind somit als amtliche Datenbestände für alle verfügbar



Ähnlich funktioniert es mit den Straßen- und Wegeinformationen. „Unsere Partner sammeln Daten und stellen sie zur Verfügung, wir bearbeiten sie und liefern verwertbare Grundlagen. Bei allem, was mit Grundstücken, Flächenwidmung, Bebauung, Abwasser, Wasser und so weiter zusammenhängt, kommen die Gemeinden zu uns. Man kann sagen, dass im Bereich Geodaten die Gemeinden große Kunden von uns sind“, wie Hoffmann stolz anmerkt.



 

2017: Jubiläum 200 Jahre Kataster



Will man den Kataster verstehen, muss man ein bisschen vorher ansetzen. Schon im Mittelalter – und vermutlich schon vor Christi Geburt – mussten die Gutsverwaltungen die Bestände ihres Eigentums dokumentieren. Die Initialzündung waren die staatlichen Strukturen, die damals entstanden sind und wo es vornehmlich um Besteuerung ging. Damit ging einher, dass mit einem Kataster alles transparent und überprüfbar und messbar war. Es gab somit auch keinen Grund für Misstrauen, denn in jedem sozialen Gefüge ist Misstrauen das Schlimmste, was passieren kann - insbesondere bei der Besteuerung.



Dieses gewachsene System wurde mit 1817 in ein staatliches eingefügt, wobei damals aus Steuergründen vor allem die landwirtschaftlich nutzbare Fläche wichtig war. Städtische Gebiete oder Ortsgebiete waren damals mehr oder weniger uninteressant. Das Militär mit seinen Kriegserfahrungen und strategisch, taktischen Vorgaben wollte aber aus eben diesen Gründen die Ortschaften auch dokumentiert haben. Deswegen ist in der Monarchie ein vollständiger Kataster erhoben worden. Aber der ursprüngliche Treiber waren steuerliche Gründe, die auch den immensen Aufwand gerechtfertigt haben.



„Von 1817 bis 1861 wurde dann in rund 165.000 Mappenblättern die gesamte Monarchie erfasst – das waren rund 50 Millionen Grundstücke auf ca. 300.000 km2“, gibt Hoffmann zu bedenken. „Dass sich so ein Werk hinterher immer verändert, war damals schon klar. Das bedeutete, dass man den Kataster auch führen muss, was nach 1861 eine gewaltige Aufgabe war.“ Gleichzeitig sind die Grundbücher entstanden, und 1883 hat man festgestellt, dass diese beiden Systeme besser nicht auseinander laufen, so Hoffmann. „Als Reaktion wurde das Evidenzhaltungsgesetz geschaffen, wo genau das beschrieben wurde.“



Heute ist der steuerliche Aspekt noch da, aber bedeutend weniger im Vordergrund als ursprünglich. „Die Besteuerung der Landwirtschaft basiert immer noch auf dem Kataster, aber mit der Entwicklung des Grundbuches hat man erkannt, dass auch die Lage der Grundstücke zueinander relevant ist.“ Hoffmann meint damit ein Rechtsthema, das auch wieder in Übereinstimmung mit dem Kataster stehen sollte. „Eine im Grundbuch eingetragene Fläche sollte die sein, die im Kataster dokumentiert ist. Das ist sogar heute immer noch eine Herausforderung.“

Seit 1969 gibt es den Grenzkataster



Rechtlich hat dieses System lange gehalten, wenn sich auch die technischen Möglichkeiten dramatisch verändert haben. „Ein Sonderfall war immer das Gemeindegut, wo es ja nie einen persönlichen Besitzer gegeben hat. Man musste immer schon darauf achten, dass sich nicht Private sozusagen auf Kosten der Gemeinden flächenmäßig bedient haben“, wie Hofmann anmerkt. Aus dem heraus hat man 1969 mit dem Vermessungsgesetz zusätzlich zum bestehenden Grundsteuerkataster den sogenannten Grenzkataster eingeführt, in dem die Grundstücksgrenzen rechtsverbindlich festgelegt sind und verloren gegangene Grenzzeichen leicht wieder hergestellt werden können. Zudem ist im Grenzkataster auch eine Ersitzung von Grundstücksteilen unmöglich.,



Wenn es aber nur das wäre, dann wäre das System ein bisschen aufwendig, wie Wernher Hoffmann ausführt. Es ist bei uns nicht so wie in den Vereinigten Staaten, wo der Besitzer der ist, der die Urkunde hat. „Bei uns hat man öffentliche Bücher – also das Grundbuch – wo der Staat garantiert, dass Grundbesitz nicht einfach verloren gehen kann.“ Diese Einstellung ist stark mitteleuropäisch getrieben.

Jeder darf reinschauen



Was den österreichischen Kataster aber vor allen anderen auszeichnet, ist das Öffentlichkeitsprinzip. Hoffmann spricht damit den Fakt an, dass sich jeder den Kataster und das Grundbuch und die Informationen darin anschauen darf. „Unterbunden sind nur personengestützte Abfragen, was besonders in unserer Zeit wichtig ist. Man darf nicht online in das Grundbuch gehen und schauen, was wem gehört. Das ist im Wesentlichen den Rechtsberufen  und öffentlichen Stellen vorbehalten. Gemeinden benötigten den Kataster immer schon auch für alle Arten von Planung, Flächenwidmung und Dokumentation im täglichen Ablauf.  Das konnte sich nur entwickeln, weil der Kataster öffentlich und damit verfügbar war“, betont Hoffmann.

Der Kataster im digitalen Zeitalter



„In keinem Land der Welt hat der Kataster eine derartige Integration in das tägliche Leben in der Verwaltung im Gemeindebereich wie in Österreich.“ Mit diesem Satz beschreibt Hoffmann kurz und knapp, wie es um die Grundlagen der Gemeindearbeit in Planungssachen aussieht. „Wem gehört’ s, worauf muss ich bei Widmungen aufpassen, wo ist die Grenze, wo ist ein Naturschutzgebiet – auf alle diese Fragen gibt heute der Kataster Antwort. Immer kommt man auf die eine Frage zurück: Wem gehört’ s? Wer hat ein Recht?“



Das ist heute über die digitale Führung online sehr einfach, die Gemeinde hat auch immer die Möglichkeit, sich auf die aktuellsten Daten zu beziehen. „Ich muss diese Daten aber auch in einer Form anbieten, damit hinterher jemand etwas damit machen kann“, präzisiert Hoffmann. Nicht umsonst hat das BEV neben den Gemeinden auch Kunden wie die Ziviltechniker oder diverseste Unternehmen, wie zum Beispiel aus der Immobilienbranche oder der Geoinformationswirtschaft. „Und diese Entwicklung ist definitiv ein ‚Kind der Digitalisierung“. Darüber hinaus werden die Informationen vom BEV in einer Form aufbereitet, dass der Benützer, kein Experte sein muss.



Detail des aktuellen Plans von Zwettl.

Digitalisierung hilft sparen



Welche Entwicklungen im Kataster absehbar und möglich sind? „Letztendlich versuchen wir, alles zu digitalisieren“, gibt Hoffmann wie aus der Pistole geschossen Auskunft. Das geht es auch um die alten Unterlagen. Vollständige Information zu jeder Zeit an jedem Ort über Rechtsverhältnisse an Grund und Boden - auch in die Vergangenheit gerichtet - ist das Ziel.



Damit entstehen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung enorme Einsparungen an aufwendigen Erhebungsarbeiten. Aber bis das alles abgeschlossen ist und richtig funktioniert, wird es noch einige Zeit dauern, vor allem, weil immer noch alte Unterlagen zu digitalisieren und Örtlichkeiten zu vermessen sind. Und die Abfragemöglichkeiten im Internet sind auch immer noch nicht völlig ausgereizt. Was man in der Natur sieht, soll ohne Wenn und Aber das sein, was es im Kataster sein soll. „Aber eines ist auch klar: Durch die Veränderungen wird es nie ein Ende der Arbeit am Kataster geben.“

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