Thomas Maldet, TÜV AUSTRIA: „Zum Selbstschutz der Bürgermeister sollten Überprüfungen unbedingt durchgeführt werden.“

Aufzüge müssen sicher bleiben

30. Mai 2017
Die TÜV AUSTRIA Gruppe bietet in mehr als 40 Ländern Lösungen in den Bereichen Sicherheit, Technik, Umwelt, Qualität sowie Aus- und Weiterbildung an. In diesem Rahmen fand Ende April im Wiener Rathaus der TÜV AUSTRA Aufzugstag 2017 statt, bei dem Experten über Neuerungen bei Normen, Antriebstechnologien und Sicherheit informierten.





Thomas Maldet, Chef der Aufzugstechnik beim TÜV AUSTRIA, beantwortete KOMMUNAL gegenüber jene Fragen, die in diesem Zusammenhang speziell für Gemeinden von Bedeutung sind.



Herr Maldet, zum Stichwort Barrierefreiheit: Verzeichnet der TÜV AUSTRIA ein gesteigertes Interesse an Aufzugsumrüstungen?



Bei Umrüstungen gibt es tatsächlich ein ansteigendes Interesse, noch stärker ist es allerdings bei neuen Anlagen. Diese werden allein schon aufgrund der Gesetzeslage zumindest rollstuhltauglich gemacht, darüber hinaus werden sie auch oft für sensorische Behinderungen, wie etwa für Hör- oder Sehbehinderte, adäquat umgesetzt. Bei bestehenden Anlagen ist oft nicht (nur) der Aufzug das Problem, sondern der Zugang. Es nützt der beste Aufzug nichts, wenn sich davor drei Stufen befinden.



Welche Fehler werden am häufigsten im Zusammenhang mit Aufzugsbauten gemacht?



Dass die Aufzüge an der falschen Stelle des Gebäudes situiert sind und dadurch kein barrierefreier Zugang gegeben ist. Oft sind auch nicht alle Geschosse stufenfrei erreichbar, vor allem Garagen, Kellerabteile, Waschküchen oder Maisonette-Wohnungen.



Aufzugsbau ist in vielen Fällen ein Kompromiss, zum Beispiel wenn für den Fahrkorb Glaswände verwendet werden. Natürlich sind sie einerseits gut, weil transparent, und Panik, Klaustrophobie und sogar Verbrechen vermeidend. Andererseits sind sie für Sehbehinderte ein Problem, weil der Reflexionsgrad hoch, der Kontrast hingegen kaum vorhanden ist. Was viele nicht wissen: Blindenhunde, die dazu erzogen werden, Türen zu finden, interpretieren Schachttüren aus Glas nicht als Aufzug. Bei der Nachrüstung sind technisch zwar einige Dinge möglich, aber leider nicht alle.



Alle Unfälle mit Aufzügen müssen vom Betreiber gemeldet werden. Wo muss man das tun?



Beim zuständigen Aufzugsprüfer bzw. Sachverständigen. Unfälle, aber auch außergewöhnliche Vorfälle. Dabei muss nicht einmal jemand zu Schaden gekommen sein.



Was passiert, wenn man es verabsäumt, eine solche Meldung zu tätigen?



Die Baubehörde kann diesbezüglich Strafen aussprechen. Wir helfen unseren Kunden dabei, die Gesetze einzuhalten, um Strafen zu vermeiden, aber in den Aufzugsgesetzen steht unter anderem, dass man die Nichteinhaltung von Vorschriften als Sachverständiger, der ja im wesentlichen Erfüllungsgehilfe der Behörde ist, zu melden hat.



Wirklich grimmig wird es für einen Aufzugseigentümer, wenn ein Unfall passiert, er diesen nicht meldet, und vierzehn Tage später passiert aus gleicher Ursache, die man hätte beseitigen können, der gleiche Unfall noch einmal. Dann kommt es nämlich zu einem zivilrechtlichen Verfahren.



Gerade Gemeinden haben sehr viele technische Anlagen, die zu überprüfen sind. Die Verantwortlichen sind sich darüber oft nicht im Klaren und vernachlässigen daher die Kontrollen. Ich spreche jetzt nicht nur von Aufzügen, sondern auch von Spielplätzen, von Hallen- und Freibädern, bei denen es um die Wasserhygiene geht, um Rutschen und Chlorierung, aber auch von kommunalen Fahrzeugen wie z. B. der Schneeräumung, Staplern, Kränen und so weiter.



All diese Dinge gehören laut Arbeitsmittelverordnung bzw. den entsprechenden Gesetzen wiederkehrend überprüft. Zum Selbstschutz der Bürgermeister sollten diese Überprüfungen unbedingt durchgeführt werden. Große Gemeinden haben eigene Magistratsabteilungen oder Bauämter, die das wissen. Vor allem kleine Gemeinden benötigen hier Unterstützung.



Wie findet man heraus, was zu überprüfen ist, beispielsweise nach Anschaffung eines neuen Geräts?



Im Zweifelsfall, indem man bei uns anruft: 50454-1300. Gerade weil wir diese Unsicherheiten als Mangel erkannt haben, haben wir eine Informationsoffensive gestartet, bei der wir die Gemeinden einladen und ihnen die Vorschriftenlage erklären. In Tirol waren wir bereits. Die nächste Station ist die Steiermark. Darüber hinaus können Gemeinden bei uns auch ein Prüfmanagement beziehen. Im Klartext heißt das, sie zeigen uns ihr technisches Equipment, und wir kümmern uns darum, dass es auch tatsächlich zu den notwendigen Terminen überprüft wird. So nehmen wir den Verantwortlichen ein gewisses Maß ihrer Verantwortung ab.



 

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