Altbau von vorne
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Altimmobilien risikominimiert kaufen und verkaufen

6. Juli 2020
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TÜV AUSTRIA-Bauzustandsgutachten nach § 37 Abs. 4 WEG 2002 für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, bringen Sicherheit für Käufer und Verkäufer.

Gebäude und andere zu einer Liegenschaft gehörige Bauwerke, wie Hofanlagen, Einfriedungen oder Parkplätze, die älter als 20 Jahre sind, weisen mitunter Baumängel auf. Möglicherweise entspricht auch nicht mehr alles der seinerzeitigen baurechtlichen Bewilligung.

Für neue Wohnungseigentümer können sich daraus unangenehme und kostspielige Konsequenzen ergeben.

Um allfällige Kostenfolgen, die über die laufenden Erhaltungsmaßnahmen für eine Liegenschaft hinausgehen, für Wohnungseigentumsbewerber transparent zu machen, schreibt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für Liegenschaftseigentümer, die Wohnungseigentum begründen, die Vorlage eines Gutachtens nach § 37 Abs. 4 WEG 2002 vor.

 

TÜV AUSTRIA erstellt Bauzustandsgutachten

Die Bausachverständigen des TÜV AUSTRIA erstellen diese Gutachten. Stefan Pfefferer, Business Unit Leiter TÜV AUSTRIA Real Estate Management: „Damit erhält der neue Wohnungseigentümer neben der aktuellen Bauzustandsbewertung eine Auflistung der größeren Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude, die in den nächsten zehn Jahren durchgeführt werden müssen. Das Gutachten des TÜV AUSTRIA enthält darüber hinaus eine grobe Kostenschätzung. Ein Wohnungseigentumsbewerber kann damit die zu erwartenden, ihn anteilig treffenden Kosten in Relation zum Kaufpreis der Wohnung setzen. Das schafft Sicherheit und klare Verhältnisse für den Käufer und natürlich auch für den Verkäufer.“

 

Stefan Pfefferer weist darauf hin, dass das Gutachten über den Bauzustand bei einem Vertragsabschluss mit einem Wohnungseigentumsbewerber nicht älter als ein Jahr sein darf.

 

Als Real-Estate-Management-Partner mit Rundum-Service bietet der TÜV AUSTRIA neben Bauzustandsgutachten auch Objektsicherheitsprüfungen, begleitende Kontrollen bei Neu,- Um- und Zubauten sowie Energieausweise und Legionellenprüfung in den Trinkwasserleitungen an. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Angebotseinholung, Angebotsprüfung und Qualitätssicherung der Sanierungsmaßnahmen.