Herausforderung Mindestsicherung

Gemäß den Berechnungen der Statistik Austria legten die Ausgaben für Geldleistungen aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (die BMS dient der Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs) in den letzten beiden Jahren um jeweils deutlich über 10 Prozent auf 2014 insgesamt 673 Mio. Euro zu.

Rund 63 Prozent dieser Ausgaben wurden in der Bundeshauptstadt getätigt, die gleichzeitig rund 55 Prozent der im Jahr 2014 gezählten Bezieher von BMS-Geldleistungen beherbergte. Durch die Ko-Finanzierung dieser Sozialhilfeleistungen sind auch die Gemeinden massiv von Ausgabenzuwächsen betroffen.



Derzeit ist die im Herbst 2010 beschlossene 15a-Vereinbarung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Evaluierung und Überarbeitung. Nicht nur in der betreffenden Arbeitsgruppe, sondern auch in den Finanzausgleichsverhandlungen wird die Mindestsicherung nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der aktuellen Asyl- und Migrationswelle zu diskutieren sein, denn nach Wegfall der von Bund und Ländern finanzierten Grundversorgung, werden sich die aktuellen Fallzahlen (zumindest 85.000 Asylanträge werden für 2015 erwartet) weitestgehend in den Sozialbudgets der Länder und Gemeinden wiederfinden. Dass hier eine gesamtösterreichische Verantwortung gegeben ist, an der sich der Bund deutlich stärker als bisher finanziell beteiligen muss, ist hoffentlich allen Beteiligten klar.



Im Hinblick auf einen möglicherweise künftigen aufgabenorientierten Finanzausgleich ist auch im Zusammenhang mit der Mindestsicherung darauf zu achten, dass nicht der Fehlanreiz einer Berücksichtigung von Übererfüllungen (was in einzelnen Bundesländern bei der Vollziehung der BMS der Fall ist) gesetzt wird, sondern dass die vereinbarten Mindeststandards der Aufgabenerfüllung der Indikator für eine Abgeltung über das FAG sind.



BMS-Geldleistungen



 

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