Hände weg von den Gemeindeabgaben
Vor dem Sommer fanden die ersten Runden zum neuen Finanzausgleich statt – mit einer Diskussion zur Stärkung der Abgabenautonomie der Länder.
Für die Gemeinden haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass die Situation anders ist. Die Gemeinden erhalten rund 6,3 Milliarden Euro kassenmäßige Ertragsanteile. Sie verfügen über ausschließliche Gemeindeabgaben mit der Kommunalsteuer und der Grundsteuer als die wichtigsten. Sie machen rund drei Milliarden Euro aus. Rechnet man die Gebühren, die auch von den Gemeinden eingehoben werden – in manchen Ländern werden diese Aufwendungen über Steuern finanziert – dazu, so beträgt der Anteil der durch die Gemeinden selbst eingehobenen Abgaben weit mehr als 50 Prozent.
Über den Sommer wurde vom Finanzministerium im Rahmen der Arbeitsgruppen untersucht, welche Abgaben sich für eine Abgabenautonomie der Länder eignen und welche nicht. Überraschenderweise finden sich im Katalog der für mehr Abgabenautonomie der Länder geeigneten Abgaben die Grund- und die Kommunalsteuer, während Einkommen- und Körperschaftssteuer erst geprüft werden müssten.
Selbst der grundsätzlichen Eignung muss von vornherein aufs schärfste widersprochen werden. Wie sinnvoll ist es, die Abgabenautonomie der Länder auf Kosten der Gemeinden zu stärken? Als nächstes wird dann wieder den Gemeinden vorgeworfen, dass sie ihre Abgaben nicht ausschöpfen und nur vom Bund oder den Ländern leben. Wenn schon an die Kommunal- und Grundsteuer gedacht wird, soll dabei die Abgabenautonomie der Gemeinden gestärkt werden. Die Forderungen nach Reduzierung der Ausnahmen von der Kommunalsteuer und eine Reform der Grundsteuer wurden längst erhoben. Sie sollten nur vom Bund endlich umgesetzt werden. Bei der Grundsteuer gehört auch das Bewertungsgesetz reformiert, dann wären die Gemeinden auch bereit, die Bewertung selbst vorzunehmen. Die Ermächtigung, durch den Bund für die Länder eine zeitliche Grundsteuerbefreiung vorzusehen, gehört ebenso beseitigt wie einige Ausnahmen im Grundsteuergesetz. Damit kann auch nicht mehr der Vorwurf erhoben werden, die Gemeinden würden die Grundsteuer nicht einheben.
Sollte das Vorhaben „Stärkung der Abgabenautonomie der Länder“ weiter verfolgt werden, so darf dies nicht zu Lasten der Gemeinden erfolgen. Die Abgabenautonomie der Gemeinden gehört gestärkt und nicht geschwächt. Entsprechende Vorschläge wurden schon unterbreitet. Leider finden sie sich nicht in den Arbeitspapieren.