Amtstafel im Einsatz
Digitale Amtstafeln sollen Kundmachungen erleichtern.

Digitale Amtstafeln werden erlaubt

24. September 2018
Eine Novelle der Gemeindeordnung setzt auf transparente und einfache Informationsvermittlung über das Geschehen in Oberösterreichs Kommunen. Ab dem 1. Jänner 2019 ist es Gemeinden möglich, digitale Amtstafeln zu verwenden. Bisher mussten Rechtsakte durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht werden.

Mit der Gemeindeordnungsnovelle wird die Kundmachung vereinfacht. „Ob digitale Amtstafeln verwendet werden, bleibt den Gemeinden, im Sinne der Gemeindeautonomie, aber selbstverständlich freigestellt“, erklärt Landesrat Max Hiegelsberger. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit ist durch diese Novelle auch nur noch eine Haupt-Amtstafel vorzusehen. Fehlerquellen werden dadurch vermieden.

digitale Amtstafel
Digitale Amtstafeln, die von der oberösterreichischen Firma Bayer Schilder GmbH hergestellt und über den Marktplatz kommunalbedarf.at verkauft werden.

Liveübertragungen werden möglich

Zukünftig können auch Gemeinderatssitzungen via Livestream übertragen werden. Diese Möglichkeit bestand bereits für Statutarstädte mit eigenem Pressedienst, nun wurde die rechtliche Basis zur Übertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen und der Veröffentlichung der Verhandlungsschriften im Internet für alle oberösterreichischen Gemeinden und Städte geschaffen.

Dennoch muss, aus datenschutzrechtlichen Gründen, sichergestellt werden, dass die Zuhörerinnen und Zuhörer der öffentlichen Sitzung nicht visuell erfasst werden. Die Möglichkeit der Übertragung umfasst demnach den Beratungs- und Beschlussfassungsprozess, die Debatte sowie das Abstimmungsverhalten der an der Gemeinderatssitzung mitwirkenden Personen. „Es besteht ein öffentliches Interesse an der Transparenz politischer Prozesse in unserer Gemeinden und Städte. Diesem Tragen wir nun in zeitgemäßer Form Rechnung“, so Hiegelsberger.

https://kommunalbedarf.at/