Raumplanung ist Gemeindesache

Bei allen Diskussionen, die derzeit rund um die bevorstehende Novelle zum Salzburger Raumordnungsgesetz geführt werden, darf eines nicht vergessen werden: Raumplanung ist an erster Stelle Gemeindeangelegenheit.

Sie zählt – geht es nach dem Text unserer Bundesverfassung – zu den wichtigsten kommunalen Aufgaben und einem Eckpfeiler der Gemeindeautonomie. Der Einfluss der überörtlichen Raumplanung hat sich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und ist unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips auszuüben. Das schmeckt nicht jedem, ist aber demokratiepolitisch nur konsequent: Die Gemeinden selbst können am besten beurteilen und entscheiden, welche Entwicklung sie in Zukunft nehmen möchten.


Der Einfluss der Aufsichtsbehörde im Verhältnis zur Planungshoheit der Städte und Gemeinden ist immer auch ein Gradmesser, welcher Stellenwert der Gemeindeautonomie zuerkannt wird. Das Bild im Bundesland Salzburg ist in diesem Punkt ernüchternd und ähnelt durchaus jenem der Gemeinden in vielen anderen Bundesländern – eine Raumordnungsnovelle, die zu einer Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und einer Zurücknahme des Einflusses des Landes geführt hat, ist nicht einmal langjährigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in Erinnerung. Gerade die Raumplanungsgesetzgebung ist ein exemplarisches und jahrzehntelang praktiziertes Beispiel für die stückweise Zurückdrängung der Gemeindeautonomie. Auch nach dem neuen Entwurf soll die örtliche Raumplanungskompetenz in Salzburg Federn lassen, wie viele dies dann tatsächlich sind, wird erst nach der Beschlussfassung im Landtag feststehen.



Dass eine erste kommunalpolitische Beurteilung dennoch nicht nur negativ ausfällt, hängt unmittelbar damit zusammen, dass der Entwurf den Gemeinden neue raumordnungsrechtliche Instrumente zur Verfügung stellt, auch (vorsichtige) Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen auf Ebene der Aufsichtsbehörde sind vorgesehen. Dass die Landespolitik bei drängenden Problemstellungen – beginnend von der Zweitwohnungsproblematik, der Infrastrukturkostenabgeltung bis hin zur Baulandmobilisierung – ausgetretene Wege verlässt und teilweise verfassungsrechtlich anspruchsvolles Neuland betreten möchte, ist ebenso anzuerkennen wie das spürbare Bemühen, den Anliegen der Gemeinden Gehör zu schenken. Die deutlich verlängerte Begutachtungsfrist ist ein klares Signal des Landes, sich mit den zahlreichen Stellungnahmen, die in den kommenden Wochen eintreffen werden, inhaltlich sorgfältig auseinandersetzen zu wollen.



Die Raumplanung im Bundesland Salzburg soll auch nicht gänzlich neu erfunden werden. Das ist gut so, denn es gibt zwei Dinge, die sich mit der örtlichen Raumplanung nicht vertragen: fehlende Nachhaltigkeit und voreilige Hüftschüsse. Wenn aus der Summe der Rückmeldungen die richtigen Schlüsse gezogen werden, ist das Potenzial des neuen Gesetzes alles andere als unbeachtlich



 

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