EU-Gemeinderäte-Konferenz mit Außenminister Sebastian Kurz.

Gemeinderäte mit besonderen Aufgaben

Der Aufgabenbereich, den Gemeinden abzudecken haben, ist sehr breit gefächert. In der Praxis ist es für die Mitglieder des Gemeinderates daher schwierig bis unmöglich, in allen Bereichen über tiefgehendes Spezialwissen und aktuelle Informationen zur verfügen – und diese auch noch in der Gemeindebevölkerung zu kommunizieren. Daher ist es über die Jahre in vielen Gemeinden üblich geworden, einzelne Mitglieder des Gemeinderates mit besonderen Schwerpunkten aus dem Aufgabenbereich des Gemeinderates zu betrauen.


Ziel und Zweck



Die Gemeinderäte mit besonderen Aufgaben haben ihre Berichte dem Gemeinderat zu erstatten und den zuständigen Gemeindeorganen Empfehlungen für die in diesen Bereichen in einem bestimmten Fall zu treffenden Maßnahmen zu geben. Sie fungieren in ihrem Aufgabenbereich auch als „Schnittstelle“ zu und Ansprechpartner für die Gemeindebevölkerung. Durch ihre Berichte an den Gemeinderat sowie ihre Empfehlungen für Maßnahmen an den Gemeinderat sollen sie dafür sorgen, dass die wichtigen und notwendigen Themen in ihrem Fachbereich im Gemeinderat aufgegriffen werden und sich regelmäßig auf der Agenda des Gemeinderates finden.

Verpflichtende Bestellungen



Für drei Bereiche ist der Gemeinderat verpflichtet, Gemeinderäte mit besonderen Aufgaben zu bestellen. Diese Bereiche sind:


  • Umwelt (§ 9 NÖ Umweltschutzgesetz)

  • Jugend (§ 30a NÖ Gemeindeordnung)

  • Bildung (§ 30a NÖ Gemeindeordnung)



Zur Wahrung der Interessen des Umweltschutzes im eigenen Wirkungsbereich muss der Gemeinderat aus seiner Mitte ein oder mehrere Umweltgemeinderätinnen bzw. Umweltgemeinderäte nach dem Verhältniswahlrecht bestellen. Damit unterstreicht der Gesetzgeber die Wichtigkeit des Umweltschutzes in den Gemeinden.



In einer Zeit, in der auf der einen Seite immer wieder auf eine steigende Politikverdrossenheit bei Jugendlichen hingewiesen wird und es in diesem Zusammenhang immer schwieriger wird, junge Menschen von der aktiven Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens zu begeistern, und auf der anderen Seite immer wieder betont wird, dass der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zukunft in der Stärkung der Bildung und Ausbildung von jungen Menschen liegt, hat der Gesetzgeber es als sinnvoll und notwendig erachtet, für diese essentiellen Politikbereiche Gemeinderäte mit besonderen Aufgabestellungen zu bestellen. Daher sind auch Jugend- und Bildungsgemeinderäte bzw. –rätinnen verpflichtend vom Gemeinderat zu bestellen. Die bestellten Mitglieder des Gemeinderates haben sich speziell der Anliegen der jungen Generation und der Bildung in den Gemeinden zu widmen. Jugendgemeinderäte sollen darüber hinaus die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde gezielt unterstützen und fördern.

Freiwillige Bestellungen



Für alle anderen Aufgaben, für die Bestellung eines Gemeinderatsmitgliedes in Frage kommt, steht es der Gemeinde frei, eine solche vorzunehmen.

Praxisbeispiele



 

EU-Gemeinderäte



Auf der lokalen Ebene sind Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker wichtige Ansprechpartner für die Bevölkerung, wenn es um die wirtschaftliche, politische und soziale Entwicklung Europas geht. Viele Entscheidungen der EU reichen bis weit in die österreichischen Gemeinden hinein und müssen auf Gemeindeebene umgesetzt werden.



Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres und die Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich haben deshalb im Jahr 2010 die Initiative „Europa fängt in der Gemeinde an“ ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, in möglichst vielen österreichischen Städten und Gemeinden Gemeinderatsmitglieder als sogenannte „Europa-Gemeinderäte“ zu gewinnen.



Diese mittlerweile über 900 lokalen Europa-Beauftragten stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres und erhalten maßgeschneiderte Informationen über aktuelle Entwicklungen in Europa. Sie verfügen über Wissen, Erfahrung und Kontakte, damit sie als Informationsdrehscheiben für EU-Themen in den Gemeinden aktiv sein können. So wird Europa für die Bevölkerung in der Gemeinde greifbarer, Sorgen können kompetent besprochen und Fragen beantwortet werden.

Sicherheitsgemeinderäte



Das Bürgerbeteiligungsmodell „Gemeinsam Sicher“ des Innenministeriums soll den Menschen in Österreich die Möglichkeit bieten, auf Basis einer transparenten Information freiwillig in präventive Aktivitäten eingebunden zu werden. Der gemeinsame Dialog und Austausch zwischen den Bürgern, der Gemeinde sowie der Polizei soll einen wesentlichen Beitrag zu einem sichereren Leben zu gestalten.



Der Gemeinderat kann für dieses Programm einen „Sicherheitsgemeinderat“ bestellen, der als Schnittstelle zwischen der Bevölkerung, der Gemeinde und den Vereinen auftritt. Für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Multiplikatoren zwischen der Bevölkerung und der Polizei sowie für ihr Mitwirken an der Lösung von Problemen bekommen sie wichtige Informationen über Veranstaltungen, die in Kooperation mit den Gemeinden durchgeführt werden.

Gesundheitsgemeinderäte



Seit mehr als 20 Jahren stellen die „Gesunden Gemeinden“ in Niederösterreich wichtige Eckpfeiler der Gesundheitsvorsorge dar. Aktuell bemühen sich bereits ca. 400 „Gesunde Gemeinden“, die von der Initiative >Tut gut!< unterstützt werden, um kommunale Gesundheitsförderungsmaßnahmen in ihren Bereichen.



Für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten im Gesundheitsbereich kann die Bestellung von Gemeinderäten mit besonderen Aufgaben durch den Gemeinderat sehr sinnvoll und hilfreich sein.



Die „Gesundheits-Gemeinderäte" können einerseits die bereits bestehenden Gesundheitsprojekte in der Gemeinde (Gesundheitstage, Gesundheitsaktionen, NÖ Challenge etc.) koordinieren und vorantreiben, andererseits auch die die Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und den örtlichen Vereinen bzw. die Einbindung von externen Expertinnen und Experten initiieren und intensivieren.



 



 

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