Franz Nistelberger ist Rechtsanwalt in Wien und Verbandsanwalt des Österreichischen Gemeindebundes.
Betroffen ist die Privatwirtschaftsverwaltung der Gemeinde und nicht die Hoheitsverwaltung.
Abrinnendes Wasser führt zu keiner Störung.
Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist zu empfehlen.
Schadbäume müssen fachmännisch untersucht werden.