
Bauarbeiten für das Feuerwehrhaus in Langen, das mit Geldern aus dem Kommunalinvestitionspaket umgebaut wird.
Die Gemeindemilliarde - gelobt und gescholten
In den vergangenen Wochen und Monaten erfuhr das Kommunalinvestitionsgesetz 2020 nicht nur Lob, sondern die „Gemeindemilliarde“ musste oftmals auch als Reibebaum der Kritiker und Ausrede der Bundesregierung herhalten.
Kritiker wandten ein, dass die Gemeinden nicht in der Lage seien, die Mittel aus dem KIG 2020 abzurufen, da sie die verbleibende Hälfte zum 50-prozentigen Zweckzuschuss des Bundes nicht aufbringen könnten und das Kommunalinvestitionsgesetz somit als Corona-Unterstützungsmaßnahme für die Gemeinden ungeeignet sei. Das mag in Einzelfällen zutreffen – am ehesten dort, wo es nicht möglich ist, zusätzliche Förderungen des Bundes (zum Beispiel Siedlungswasserwirtschaft) und teilweise auch der Länder mit einem KIG-Zweckzuschuss zu kombinieren.
Was die Kritiker meist aber ebenfalls nicht dazu sagten, ist, dass mit dem KIG 2020 nicht nur Neuinvestitionen förderbar sind, sondern auch Altprojekte, die nach dem 1. Juni 2019 begonnen und wo die (Teil-)Rechnungen erst ab dem 1. Mai 2020 fällig geworden sind. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen der laufenden Instandhaltung sowie auch die Sanierung von Gemeindestraßen förderbar.
Weitere Unterstützung erforderlich
Kritik ist aber dann berechtigt, wenn das KIG 2020 als Ausrede dazu dient, dass die Wirtschaftsbetriebe der Gemeinden (mit oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit) aus sachlich teilweise schwer nachvollziehbaren Gründen von den Corona-Maßnahmen des Bundes für die Unternehmen ausgeschlossen sind. Auch werden der zweite Lockdown und die im nächsten Jahr voll wirksam werdende Steuerreform die finanzielle Situation der Gemeinden noch weiter verschärfen.
Die Ertragsanteile werden 2021 um mindestens drei Prozent zusätzlich sinken, Rücklagen werden aufgezehrt und die Schulden steigen. Ob und in welcher Form der Bund oder auch die Länder weitere Mittel zur Verfügung stellen, ist offen. Angesichts des nicht minder herausfordernden Haushaltsjahrs 2021 wäre eine weitere Unterstützung der Gemeinden und damit auch der regionalen Wirtschaft aber mehr als nur gefragt.
Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass sich das leidige Thema der bisher spärlichen Informationen über den Vollzug des KIG 2020 durch die aktuelle Novelle des COVID-19-FondsG und die diesbezüglich verankerten Monatsberichte an den Nationalrat in Hinkunft bessern sollte.

Anträge bis 31. Dezember 2021
Weiterführende Informationen, die Durchführungsrichtlinien sowie das Online-Antragsformular finden sich auf der Website der Buchhaltungsagentur des Bundes, die die Abwicklung des KIG 2020 übernimmt.