Die Aufgaben für die Gemeinden werden nicht kleiner

Bürgerinnen und Bürger, Jüngere, Ältere, Familien stellen heute andere Ansprüche an die Gemeinden als noch vor 30 Jahren. Ein Stück mehr Obrigkeitsorientierung, das Vertrauen in traditionelle Abläufe, regelmäßige Handschlags-Vereinbarungen, eine individuell verhandelbare Rechtsauffassung u. a. m. prägten damals die Arbeitsabläufe in den Gemeinden. Heute sind informierte (oder teil-informierte) Bürgerinnen und Bürger zwar auch gesprächsbereit, pochen aber bald auf „ihr“ Recht, verursachen einen größeren Kommunikationsaufwand oder gründen zur Durchsetzung ihrer Interessen eine Bürgerinitiative.





Die Erfüllung der vielen Wünsche hat in den letzten Jahren zu einer Bodenverschwendung und -Versiegelung dramatischen Ausmaßes geführt. In Flächenwidmungs- und Bauordnungsfragen Expertinnen und Experten zu Rate zu ziehen, nimmt vielfach Druck aus dem Begehren der Bürgerinnen und Bürger.



Als Volksanwältin bin ich mit Beschwerden von allen Seiten konfrontiert. In wenigen Fällen liegt ein Missstand in der Verwaltung vor; oft wäre auch dieser vermeidbar gewesen, wenn von Anfang an korrekt und transparent gehandelt und entschieden worden wäre.



Es gibt aber auch Fälle, in denen die Gemeinde richtig liegt, aber die Menschen sich nicht verstanden fühlen. Es soll ja auch nicht ignoriert werden, dass die meisten Bau-, Wohn- und Lebensverbesserungen mit höheren Kosten für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Gemeinden verbunden sind.



So hat sich manches Problem klären lassen, indem die Gemeinden an der Überprüfung durch die Volksanwaltschaft ausdrücklich interessiert waren und danach „den Fall zu den Akten“ legen konnten. Eine Form partnerschaftlicher Zusammenarbeit!



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