Wer fordert, muss auch wissen, was er will

In einer Presseaussendung war kürzlich zu lesen: „Kernforderung […] war und ist es, dass jede Bürgerin und jeder Bürger in GANZ ÖSTERREICH, vor allem“ – und darum geht es in diesem Fall – „in gleichgroßen Gemeinden - gleich viel wert sein sollen.“



  • Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben,

  • eigenes Steueraufkommen (v.a. Kommunalsteuer und Grundsteuer) und

  • Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit wie etwa Gebühren.



Bei der Aufteilung der Ertragsanteile werden zuerst Ländertöpfe gebildet, die in einem zweiten Schritt auf die Gemeinden aufgeteilt werden. In beiden Fällen spielt der abgestufte Bevölkerungsschlüssel (aBS) eine dominante Rolle. Die Gemeinden sind in vier Größenklassen eingeteilt. Je höher die Einwohnerkategorie, umso höher ist der Faktor mit dem multipliziert wird. Neben dem aBS und einem geringen Anteil je „echtem“ (und nicht „abgestuftem“) Einwohner werden die Ertragsanteile nach dem örtlichen Aufkommen (z. B. Grunderwerbsteuer), ehemaligem Aufkommen (Getränkesteuerausgleich, Werbesteuerausgleich) oder nach einem Fixschlüssel verteilt. Dies führt dazu, dass Gemeinden unterschiedlicher Größenkategorien je Einwohner unterschiedliche Ertragsanteile erhalten. Ein vergleichbarer Effekt tritt abseits der Ertragsanteile auch beim eigenen Steueraufkommen (z.B. bei der Kommunal- und Grundsteuer), bei den Gebühren und bei wirtschaftlichen Tätigkeiten der Gemeinde ein.



Eine Gemeinde mit wenigen Betrieben und geringem Kommunalsteuer-Aufkommen, hat weniger Einnahmen als eine Gemeinde mit vielen Arbeitsplätzen. Das hat zur Folge, dass pro Einwohner weniger Mittel zur Verfügung stehen. Pro Kopf erhalten Gemeinden für Einwohner in größeren Gemeinden nach dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel höhere Ertragsanteile. Aber auch für Gemeinden mit vergleichbarer Einwohnerzahl ergeben sich Unterschiede. Da das Grunderwerbsteueraufkommen in Wien und in den westlichen Bundesländern höher ist als in den östlichen oder südlichen, erhalten diese Gemeinden höhere Anteile. Auch der Getränkesteuerausgleich führt dazu, dass speziell Tourismusgemeinden und damit auch die starken Tourismusländer Tirol, Salzburg, Vorarlberg und Kärnten, die ehemals über ein hohes Getränkesteueraufkommen verfügt haben, mehr Ertragsanteile erhalten. Beim Fixschlüssel werden die Gemeindeertragsanteile überwiegend mittels örtlichem Kapitalertragsteuer- Aufkommen (auf Dividenden) in den Sitzgemeinden von AG und GmbH sowie teilweise nach dem Aufkommen an historischer Gewerbesteuer verteilt. Beim KEst-I-Anteil am Fixschlüssel profitiert fast ausschließlich Wien und beim Gewerbesteueranteil am Fixschlüssel neben Wien auch die Bundesländer Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Würde man die gemeindeeigene Kommunalsteuer nicht nach der Sitzgemeinde verteilen, sondern die Gesamtsumme der Kommunalsteuer auf alle Gemeinden verteilen, würde es nicht nur zwischen den einzelnen Gemeinden gehörige Verwerfungen ergeben, sondern auch zwischen den einzelnen Bundesländern. Am meisten betroffen wären Wien und Oberösterreich.



Wie sich die Höhe der Einnahmen* der einzelnen Gemeinden zusammensetzt, hängt daher von vielen Faktoren ab. Auf Länderebene wird häufig die Finanzkraft als Grundlage für die Umlagen ans Land herangezogen. Krankenanstalten, Sozialwesen oder Jugendwohlfahrt müssen Gemeinden mitfinanzieren. Andererseits erhalten die Gemeinden von den Ländern verschiedenste Förderungen (und hier insbesondere die finanzschwachen Gemeinden), die zu indirekt höheren Einnahmen führen. Insgesamt wird hier durch die Landesgesetzgeber die Kluft zwischen finanzkräftigen und finanzschwachen Gemeinden reduziert. Jede Änderung dieser Faktoren hat Auswirkungen auf alle Gemeinden.



Für den Gemeindebund gilt prioritär die Forderung nach einer Abschaffung oder Abflachung des aBS, um auf möglichst schonende Weise das Schließen der Schere zwischen den länder- wie auch größenklassenweisen pro-Kopf-Ertragsanteilen der 2.100 heimischen Gemeinden voranzutreiben. Wenn durch die eingangs dargestellte Forderung allerdings nur die ungleiche und unfaire Verteilung zwischen gleichgroßen Gemeinden beseitigt werden soll, wird damit zum Ausdruck gebracht, dass der aBS und damit die überproportionalen pro-Kopf Ertragsanteile der heimischen 26 Städte über 20.000 Einwohner unverändert bleiben sollen. Würde man Fixschlüssel und Grunderwerbsteuer auf alle Gemeinden verteilen (egal ob nach der Volkszahl oder nach dem aBS) wäre Wien mit einem Löwenanteil wieder in erster Linie betroffen, was wohl der Intention widerspräche. Gleiches gilt für eine Aufteilung der Kommunalsteuer. Nur bei einer Aufteilung des Getränkesteuerausgleichs würden die drei westlichen Bundesländer und viele Kärntner Tourismusgemeinden massiv verlieren, Wien wiederum würde gewinnen. Da die obige Forderung mit der politischen Nebenbedingung Wien nicht zu treffen verbunden ist, so bleiben nicht mehr viele Räder übrig, an denen zu drehen ist. Eine behutsame Angleichung in mehreren Schritten ist erforderlich. Die Abschaffung des AbS ist wesentlich, aber auch die anderen Komponenten sind zu untersuchen, um für alle Gemeinden Österreichs eine tragfähige Lösung zu finden. Dafür soll und wird der Österreichische Gemeindebund eintreten.

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