regionaler Markt
Über die Marktordnung kann die Gemeinde für eine ausgewogene Mischung der Aussteller sorgen.

Regionale Märkte bringen Impulse für Gemeinden

Eine Gemeinde kann, unter den Voraussetzungen der jeweiligen Landesgesetze und der Gewerbeordnung, einen Markt veranstalten, wenn ein Bedarf gegeben ist und sie eine Marktrechtsverordnung erlässt.

In einer Marktrechtsverordnung legt die Gemeinde das Marktgebiet, die Markttermine und die Waren für die Hauptgegenstände des Marktverkehrs fest. Zusätzlich hat die Gemeinde eine Marktordnung zu erlassen, welche die Bedingungen der Standplatzvergabe, der Marktzeiten und die Marktgegenstände festlegt. Die Gemeinden haben dabei einen großen Gestaltungsspielraum.

Märkte spielen schon seit Jahrhunderten eine wichtige Rolle für Städte und Gemeinden. Wurde eine Gemeinde zur Marktgemeinde ernannt, hat dies Ortsentwicklung nachhaltig geprägt. Seit der Gemeindereform 1849 ist die Bezeichnung „Marktgemeinde“ nicht mehr formal notwendig, um auch einen Markt abzuhalten – eine repräsentative Wirkung ist der Bezeichnung aber auch heute nicht abzusprechen. Waren Märkte ursprünglich dazu da, die ansässige Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Produkten und Waren, die für das tägliche Leben benötigt wurden, zu versorgen, hat sich dieses Bild in neuerer Zeit geändert.

Auch wenn in Zeiten von Lebensmitteldiscountern und Onlinehandel der Versorgungscharakter der Märkte eher in den Hintergrund getreten ist, finden sich auch heute noch zahlreiche Vorteile für die Bevölkerung und die Gemeinde.

Standortfaktor und Belebung der lokalen Wirtschaft

Märkte bieten ein breites Produktangebot und eine Vielzahl an Waren. Gerade für kleine Produzenten bietet sich dort eine Gelegenheit, regionale Spezialitäten zu vermarkten und so zu regionaler Wertschöpfung beizutragen. Durch die kluge Kombination von Ausstellern und lokalen Betrieben ergeben sich auch für ortsansässige Betriebe ganz neue Möglichkeiten.

Veranstaltet eine Gemeinde einen Markt, kann sie über ihre Marktordnung für eine ausgewogene Mischung der Aussteller sorgen. Es ist auch ein Trend bemerkbar, dass immer mehr Kunden Tradition und Brauchtum wieder mehr schätzen – dies kann sich einerseits durch die auf dem Markt angebotenen Waren wiederspiegeln oder durch das angebotene Rahmenprogramm ausdrücken.

Soziale Funktion

Nicht nur ältere Mitbürger, die auf Grund eingeschränkter Mobilität nicht die Möglichkeit haben weitere Wegstrecken auf sich zu nehmen um Waren zu vergleichen, nutzen die Märkte mit ihren breitgefächerten Angeboten im Ort. Gerade auch die jüngeren Generationen setzen vermehrt auf Regionalität und Nachhaltigkeit und schätzen es, mit den Produzenten und Verkäufern in persönlichen Kontakt treten zu können. Der Markt dient damit auch als Treffpunkt für die Bevölkerung.

Einzigartigkeit

Bei der Schaffung von Märkten ist Kreativität und Einfallsreichtum gefragt. Seit längerem ist bekannt, dass es den Menschen beim Einkaufen auch vermehrt um die „Shopping-Experience“ geht. Geschäfte entwickeln sich immer mehr zu Erlebniswelten. Der Markt muss dieses Erfordernis erfüllen, um mithalten zu können. Gefragt sind Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmale, etwa Produktpräsentationen, ein Rahmenprogramm (z. B. Modeschau, Show-Cooking, Musik) oder das Angebot von Kinderanimation/-betreuung.

Gemeinden, die sich dafür interessieren, einen Markt abzuhalten oder einen bestehenden Markt neu zu planen, erhalten Unterstützung von den Landesgremien des Markthandels bei den Wirtschaftskammern. Der „Leitfaden für Marktveranstalter“ von Melanie Eckhart kann dabei ebenfalls als Orientierung dienen und bietet nützliche Tipps zur Organisation von Märkten.

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