Wolf
Ein Risikowolf muss nicht bereits Tiere gerissen haben, Experten können einen Wolf in die neue Kategorie einordnen, wenn er offensichtlich für Tiere oder Menschen gefährlich ist.
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Raschere Verfahren für besseres Wolfsmanagement

25. April 2024
Der Salzburger Landtag hat eine Novelle des Jagdgesetzes beschlossen, das in Zukunft für schnellere Verfahren für das Wolfsmanagement des Landes sorgen soll. Unter anderem werden die Kategorien Schad- und Risikotier eingeführt, zudem wird die Ausweisung von Weideschutzgebiet gesetzlich ermöglicht.

Für Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek, die mit den Jagdagenden im Land betraut ist, steht fest: „Der Salzburger Landtag hat heute nicht nur eine Novelle des Jagdgesetzes beschlossen, sondern sich für den Schutz unserer Lebensgrundlagen, unserer Land- und Almwirtschaft, unseres Tourismus und unserer Biodiversität entschieden. Mit diesem Beschluss nimmt Salzburg auch eine Vorreiterrolle im Wolfsmanagement ein, die von klaren Handlungsempfehlungen getragen wird.“

Svazek betont in diesem Zusammenhang, dass die Novelle durch die ständig steigende Zahl von Wölfen und Rissen im Bundesland notwendig wurde: „Wir haben ein Gesetzeswerk erarbeitet, das sowohl Abwägung als auch klare Handlungsempfehlungen bei Begegnungen mit dem in Salzburg immer häufiger auftretenden Wolf vorsieht. Das gewährleistet zum einen Rechtssicherheit für die Betroffenen und gleichzeitig eine fundierte und Experten-gestützte Basis für Handlungsentscheidungen.“

Das Salzburger Landes-Medienzentrum (LMZ) hat mit dem Wolfsbeauftragten des Landes, Hubert Stock, über die Gesetzesnovelle gesprochen.

Was bedeutet die Gesetzesnovelle in der Praxis?

Hubert Stock: Ganz grundsätzlich gilt, dass das Verfahren bis zum Erlass von möglichen Verordnungen zur Entnahme von Wölfen, wesentlich beschleunigt wird. Ein Schadtier, das bereits gerissen hat, wartet mit dem nächsten Riss natürlich nicht darauf, bis gesetzliche Verfahren abgeschlossen sind und oft ist ein Schadtier ja für eine Vielzahl an Rissen verantwortlich. Wir können schneller handeln, das ist wesentlich.

Neben dem Schad- wir auch der Begriff des Risikotiers eingeführt.

Hubert Stock: Ja, genau, es erfolgt mit der Novelle auch eine Präzisierung von Begriffen, darunter der des Risikotiers. Im Hinblick auf das Wolfsmanagement wird hier eine wichtige Entscheidungsgrundlage geschaffen. Ein Risikowolf muss nicht bereits Tiere gerissen haben, Experten können einen Wolf in die neue Kategorie einordnen, wenn er offensichtlich für Tiere oder Menschen gefährlich ist.

Welches Element der Novelle ist noch hervorzuheben?

Die Ausweisung von Weideschutzgebieten. Bis jetzt musste immer im Einzelfall überprüft werden, ob eine Alm schüzbar ist. Nach der Novelle kann jetzt in einem weiteren Schritt eine Weideschutzverordnung erarbeitet werden, in der festgelegt wird, welche Weidegebiete, vor allem Almen, landesweit als nicht schützbar gelten, weil Herdenschutzmaßnahmen nicht zumutbar oder nicht verhältnismäßig sind.