Die Höhe des Sockelbetrages, ab dem eine Bank Negativzinsen verlangt, ist sehr unterschiedlich.
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Politik des billigen Geldes

Die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) der letzten Jahre macht den Banken, Unternehmen und Sparern zu schaffen. Der seit 2014 stagnierende Leitzins und die neuerliche Erhöhung von Strafzinsen sind aktuell Anlass, dass Banken ihre Belastung mit Negativzinsen von der EZB immer öfter dahingehend prüfen, diese Forderungen an Kunden weiterzureichen (= Verwahrentgelt).

Durch die expansive Geldpolitik und den weiteren massiven Ankauf von Wertpapieren wie Staats- und Unternehmensanleihen soll der schwächelnden Konjunktur im Euroraum weiterhin unter die Arme gegriffen werden. Ziel der Wahrungshüter in der EZB ist es, mit aller Kraft die Inflationsdynamik zu entfachen (Inflationsziel: 2 Prozent).

Die geringen bzw. negativen Zinsen sollen den Konsum, die Ausgaben und Investitionen sowohl im privaten Sektor als auch bei den Unternehmen anregen, um in weiterer Folge die Preise zu treiben und ein stabiles Preisniveau zu erreichen. Zum Teil ist dies auch gelungen, doch betrifft es nur einzelne Sektoren oder Länder. Ein breiter Aufwind konnte bis dato nicht entfacht werden. 

Folgen sind Negativzinsen auf Bankguthaben für Institutionelle bzw. sehr geringe Zinsen auf dem Sparbuch für die europäischen Sparer. 

Österreichs Sparer von Gefahr verschont

Für Private ist es in Österreich (OGH-Urteil) ausgeschlossen, dass auf deren Bankguthaben bzw. Sparguthaben Negativzinsen belastet werden. Liegt das Geld „brach“, schmilzt es real aufgrund der geringen Zinsen dahin. Der Real-Zinssatz ist schon seit Jahren negativ, denn selbst eine niedrige Inflation von rund einem Prozent ergibt bei Habenzinsen von um die Null Prozent einen Verlust.

In Deutschland ist es anders: Denn dort können Bankinstitute Negativzinsen von privaten Bankguthaben einheben/belasten. Das führt unter anderem auch dazu, dass Geld vom europäischen Ausland in Österreich „geparkt“ wird und die Situation für die österreichischen Banken nicht erleichtert.

Negativzinsen – jetzt trifft es auch Gemeinden

Im Jahr 2018 mussten Unternehmen in Österreich für ihre Bankeinlagen erstmals Negativzinsen bezahlen. Dies trifft nunmehr auch öffentliche Körperschaften wie Gemeinden oder Verbände, die kurzfristig größere Bankguthaben auf ihren Konten bei Banken liegen haben.

Dies ist insbesondere absolut nicht nachvollziehbar, da es sich bei diesen Geldern um Steuergeld handelt und die Gemeinden verpflichtet sind, mit diesen Mitteln sparsam und wirtschaftlich umzugehen. Von Bankinstitut zu Bankinstitut sind sehr unterschiedliche „Grenzen“ für das Bankguthaben gegeben, ab dem diese sogenannte „Verrechnungsentgelte“ belastet bzw. verlangt werden.

Ob die Bank die Negativzinsen, die sie selbst an die EZB zahlen muss an den Kunden weitergibt, hängt in der Regel vom „Gesamtengagement“ (Kredite, Bankguthaben, Sparbücher, laufende Konten im Soll und Haben, ….) ab, welches der Kunde beim einzelnen Bankinstitut hat. Dementsprechend ist die Höhe des Sockelbetrages, ab dem die Bank Negativzinsen verlangt, sehr unterschiedlich.

Zum einen zeigen sich Fälle, bei denen institutionelle Kunden (Groß-Unternehmen) schon ab dem ersten Euro für täglich fällige Guthaben ein Verrechnungsentgelt begleichen müssen. Zum anderen kann der Sockelbetrag auch bei mehreren Millionen Euro liegen. 

Klein- oder Mittelunternehmen erhalten in der Regel nach wie vor positive Zinsen für Ihre Einlagen. Anders ist dies bei Großunternehmen, die durch ihre Masse an Guthaben mit den Negativzinsen belastet werden.

Es ist ersichtlich, dass es für die einzelnen Bankinstitute wichtig ist, welche Fristigkeit die einzelnen Guthaben haben. Täglich fällige Bankguthaben sind für die Bankinstitute auch täglich fällig zu halten. Kurz- und mittelfristige Bankguthaben können bankintern entsprechend in den Geldumlauf einbezogen werden und es besteht für die Banken die Möglichkeit, dass diese Guthaben nicht mit den Negativzinsen der europäischen Zentralbank belastet werden.

Resumee

Ob die negativen Zinsen eine Verwirrung des Marktes in Folge verschiedener Einflüsse und der anhaltenden Geldpolitik der EZB ist oder wir uns mit dieser neuen Normalität anfreunden müssen, bleibt abzuwarten. Man sollte sich jedenfalls nicht darauf verlassen, dass diese scheinbare Irrationalität rasch wieder verschwindet. Es ist damit zu rechnen, dass Europa über die nächsten Jahre von negativen bzw. niedrigsten Zinsen begleitet wird. Die Zinswelt steht Kopf und der jahrelang gültige Konsens, dass es für Bankguthaben Zinsen gibt bzw. Zinsen nicht unter die Nulllinie fallen können, ist nicht mehr gültig.

Was Betroffene tun können

Sollte die Negativzins-Problematik für Bankguthaben bei einer Gemeinde/Verband auftreten, suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bank oder Kreditinstitut und nach einer Lösungsmöglichkeit, die einen Negativzins auf Bankguthaben vermeidet (z. B. Einräumung von Sockelbeträgen, mögliche Veränderungen im eigenen Liquiditätsmanagement). Holen Sie allenfalls Vergleichsangebote ein, um ihre Verhandlungsposition zu stärken.

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