österreichische Volksanwaltschaft
Für die Bürgerinnen und Bürger da.
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Alles rund um die Volksanwaltschaft Österreich: Wer kann sich beschweren?

In dieser mehrteiligen Reihe beschreiben wir die Randbedingungen für einen Gang zur österreichischen Volksanwaltschaft. So wie die Gemeindevertreter oft eine direkte Brücke zwischen Politik und Bürgern bauen, kann dieser Brückenbau auch der Volksanwaltschaft gelingen. Selbst wenn dies im ersten Moment oft nicht so wirken mag.

Außerdem halten Sie bitte auf kommunal.at zu spezifischen Fragestellungen Ausschau, die von den Volksanwälten bei uns direkt kommentiert werden. Die Volksanwälte haben sich schon mit zahlreichen spannenden Themen beschäftigt.

Sehen Sie hier direkt einen Beitrag vom Volksanwalt Werner Amon zum Thema 5G und Gemeinden.

Welche Personen dürfen bei der Volksanwaltschaft eine Beschwerde einreichen?

In dieser Frage existiert eigentlich keine limitierende Antwort. Es dürfen sowohl natürliche als auch juristische Personen den Gang zur Volksanwaltschaft jederzeit in Anspruch nehmen. Um klar zu machen, ob auch Sie zu diesem Personenkreis gehören, hier eine kurze Auflistung aller Personen, die sich an die österreichischen Volksanwälte wenden dürfen:

  • Alle Menschen (natürliche Personen) können sich persönlich an die Volksanwaltschaft richten.
  • Bei den natürlichen Personen spielt weder Alter, noch Wohnsitz oder Nationalität eine Rolle.
  • Zudem können sich auch juristische Personen, wie Unternehmen oder Vereine, an die Volksanwaltschaft richten. Auch diese Personengruppe unterliegt keiner Einschränkung bezüglich Herkunft.
  • Darüber hinaus können sich auch Parteien bei der Einbringung ihrer Anliegen vertreten lassen, wenn der eigene Gang zur Volksanwaltschaft aus irgendeinem Grund nicht möglich ist. Hierzu muss nur eine Vollmacht erteilt werden.

Obwohl sich alle Personen an die Volksanwälte wenden können, existieren sehr wohl Einschränkungen bei den Themen, die zur Kenntnis der Volksanwaltschaft gebracht werden können. Die Volksanwaltschaft kann sich nicht mit Beschwerden zu jedem Thema beschäftigen.

Zu welchen Themen können sich Menschen bei der Volksanwaltschaft beschweren?

Obwohl der Personenkreis für eine Beschwerde keine Limits hat, kümmern sich die Volksanwälte nur um Anliegen, die österreichische Behörden betreffen. Zu diesem Thema werden wir noch einen eigenen Beitrag mit allen Details erstellen.

Neben dieser breiten, personellen Verfügbarkeit besitzt die Volksanwaltschaft ebenso einen modernen Online-Auftritt. Das dortige Archiv ist gut sortiert und demnach empfehlen wir, in dem Archiv zu stöbern, ob bereits ein ähnlicher Fall bei den Volksanwälten einging. Oft unterscheiden sich die Problemstellungen in den verschiedenen Gemeinden nicht so stark voneinander.

Info-Box zur Volksanwaltschaft Österreich

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Kostenloser Telefonkontakt: 0800 223 223

Adresse: Singerstraße 17, 1015 Wien

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