Auch wenn neu gewählt wird, ist der Gemeindebund der Ansicht, dass der Nationalrat soll bis zur Wahl nicht untätig bleiben soll.

Weitermachen ist die Devise

„Wir in den Gemeinden sind es gewohnt, dass bis zum letzten Tag vor einer Wahl gearbeitet wird“, sagte Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl nach Feststehen des Neuwahltermins am 15. Oktober 2017. Es gebe überhaupt keinen Grund, warum Sachthemen, über die bislang weitgehend Einigkeit bestanden habe, nicht in der verbleibenden Zeit beschlossen und umgesetzt werden können, so Riedl.





Riedl nannte in einem Interview mit Ö1 Mitte Mai auch mehrere konkrete Punkte, die den Gemeinden „unter den Nägeln brennen“. „Die Aktion 20.000 oder das kommunale Investitionspaket der Regierung sind für uns wichtige Vorhaben. Für einen Langzeitarbeitslosen, der über die Aktion 20.000 den Einstieg in die Beschäftigung finden kann, ist es unerheblich, ob es Neuwahlen gibt oder nicht. Seine Situation verbessert sich bis zu einer Wahl im Herbst nicht, diese Menschen brauchen jetzt Unterstützung.“



Die Ernsthaftigkeit und Sorgfalt in der Regierungsarbeit auch in den Monaten vor einer Wahl könne das Vertrauen in die Politik wieder stärken, so Riedl. „Die Menschen und auch wir Gemeindevertreter erwarten uns das schlichtweg. Daher appelliere ich an die Spitzenvertreter der Regierungsparteien sowie an die parlamentarischen Fraktionen, diese Agenda zügig abzuarbeiten“, so Riedl.

Zweiter Wahltag würde keine Verbesserungen bringen



Die Reform des Wahlrechts ist auch so ein Punkt, der den Gemeindevertretern am Herzen liegt. „Wir haben hier viel und lange verhandelt, es wäre jetzt an der Zeit, in die Umsetzung zu kommen. Auch das sollte noch vor der Wahl geschehen. Wir haben Einigkeit darüber, dass der zweite Wahltag keine Verbesserung bringen würde. Vielmehr wollen wir die Möglichkeiten der Briefwahl ausbauen und sie sicherer machen. Dann können die Wählerinnen und Wähler mehrere Wochen vor der Wahl ihre Stimme per Brief oder bei der Wahlbehörde abgeben, damit erübrigt sich ein zweiter Wahltag.“



Auch die Auszählung der Stimmen solle noch am Wahltag erfolgen und zwar direkt in den Gemeinden. „Wir haben hier von den Regierungsparteien sehr positive Signale und Zusicherungen bekommen, wir erwarten uns eigentlich, dass diese nun eingelöst und beschlossen werden.“



Für den kommenden Wahlgang würden allfällige Änderungen noch nicht in Kraft treten, „das geht sich zeitlich nicht mehr aus. Aber beschließen sollten wir sie bis dahin“, betont Gemeindebund-General Walter Leiss.

Kommunales Investitionspaket beschlossen



Erste Erfolgsmeldungen gab es am Tag vor der Angelobung von Interims-Vizekanzler Wolfgang Brandstetter am 17. Mai. Um 22.19 Uhr flatterte das Mail des Parlamentarischen Pressedienstes in die Redaktion, dass das kommunale Investitionspaket in der Höhe von 175 Millionen Euro nach einer intensiven Diskussion zur Vorlage im Nationalrat mehrheitlich angenommen wurde.



„Die Gemeinden brauchen hier Planungssicherheit, dafür sind ein paar Monate durchaus ein relevanter Zeitraum“, so Riedl. In dieser Zeit könnten die Gemeinden ihre Planungen treffen und zeitnah die nötigen Investitionen setzen.



Immerhin gehe es hier um eine Kofinanzierung von 25 Prozent durch den Bund. „Aber nicht jede Gemeinde wird die restlichen 75 Prozent für ein neues Projekt aufbringen können. Deshalb ist auch wichtig, dass die Bundesförderung andere Kofinanzierungen nicht ausschließt“, gibt Riedl zu bedenken.



Im Nationalrat wurde durch die mehrheitliche Annahme des kommunalen Investitionsprogramms Klarheit geschaffen. Finanziert werden durch dieses „Programm zur Modernisierung der Infrastruktur in Österreich“ unter anderem der barrierefreie Zugang zu Gebäuden sowie Investitionen in den öffentlichen Verkehr, sozialen Wohnbau und den Ausbau des Breitbandes.



Mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017 sollen die Arbeitslosigkeit im Bausektor bekämpft und der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt werden. Das Finanzministerium rechnet für 2018 mit über 8500 zusätzlichen Arbeitsplätzen.

Für jede Gemeinde steht Geld zur Verfügung



Für jede Gemeinde steht demnach ein bestimmter Betrag zur Verfügung, der je zur Hälfte auf Basis der Einwohnerzahl und dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel berechnet wird. Die einzelnen Summen für die 2100 österreichischen Gemeinden reichen von 944 Euro für die kleinste Gemeinde (Gramais in Tirol) bis zu 40,83 Millionen Euro (Wien).



Pro Investition werden maximal 25 Prozent der Gesamtkosten finanziert. Die Anträge auf Zweckzuschuss sind von 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes einzubringen und werden dort geprüft. Nicht in Anspruch genommene Beträge sollen dem Strukturfonds zur Unterstützung von finanzschwachen Gemeinden und Abwanderungsregionen zufließen.

Was die Noch-Koalitionspartner sagen



ÖVP-Gemeindesprecher Nikolaus Prinz erhofft sich damit künftig eine verstärkte Verankerung junger, motivierter Menschen in der Region. Die Kostenbeteiligung des Bundes spiele hinsichtlich der Arbeitsplatzschaffung eine wesentliche Rolle. Der Umbau einer Schule oder die Errichtung einer Müllinsel könnten so finanziert werden.



Als Kommunalsprecherin der SPÖ begrüßte Marianne Gusenbauer-Jäger diese Förderungsmaßnahme. Die direkte Vergabe vom Bund zu den Gemeinden sei neu. Zusatzeffekte durch die Förderung werden etwa bei regionalen Handwerksbetrieben erwartet. Besonders positiv sei zudem, dass übrig gebliebenes Geld den Gemeinden über den Finanzausgleich wieder zugeführt werden kann.

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