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Die dingliche Bescheidwirkung

Auf Gemeindeebene führen Bescheide mit dinglicher Wirkung immer wieder zu Spannungen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Die aus Bescheiden mit dinglicher Wirkung resultierenden Rechte und Pflichten haften nämlich an der Sache – wie etwa bei Kanalgebühren an der Liegenschaft – und werden durch den Wechsel in der Person der Eigentümerin oder des Eigentümers nicht berührt.

Dies hat zur Folge, dass solche Bescheide bei einem Eigentümerwechsel unmittelbare Rechtswirkungen gegenüber allen späteren Eigentümerinnen und Eigentümern entfalten. So argumentierte der Verwaltungsgerichtshof auch in etlichen Erkenntnissen, sei es zu Bestimmungen des niederösterreichischen Kanalgesetzes oder zur Vorschreibung einer späteren Aufsperrstunde in Kärnten. Auch die Grundsteuer gehört zu jenen Abgaben, denen eine dingliche Wirkung zukommt.

Dass das jeweilige Recht sozusagen an der Sache „klebt" und nicht an der Person, ist den meisten Gemeindebürgerinnen und –bürgern jedoch oft nicht bewusst. Immer wieder kontaktieren Bürgerinnen und Bürger die Volksanwaltschaft und suchen nach Rat, weil sie von ihrer Gemeinde mit einer dinglichen Forderung konfrontiert wurden. Die oftmals schwindelerregend hohen Gebühren, die beispielsweise im Falle eines Grundstückserwerbs geltend gemacht werden, kommen für viele völlig unerwartet.

Dingliche Wirkung nur als letzter Schritt

Die Gemeinde könnte in vielen Fällen einigen Unmut abfangen – von regelmäßigen Vorschreibungen bis hin zu Vollstreckungsmaßnahmen. Die dingliche Wirkung sollte ausschließlich als allerletzter Schritt in Anspruch genommen werden. Erst wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte die Gemeinde nachfolgende Eigentümerinnen und Eigentümer für alte, unbezahlte Abgaben heranziehen.

Im Sinne einer guten Verwaltung und Serviceorientierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern könnte die Gemeinde über mögliche noch offene Forderungen bereits im Vorfeld informieren und damit unliebsame Überraschungen oder gar rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

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