Die Termine für die nächsten Wahlgänge
Der Wahltermin ergibt sich aus den Bestimmungen und Fristen des Landes-Verfassungsgesetzes, nach denen die Wahl so rechtzeitig auszuschreiben ist, dass der neu gewählte Landtag am Tag nach Ablauf der Gesetzgebungsperiode am 17. Dezember 2024 (Anm.: die konstituierende Sitzung des aktuellen Landtages hat am 17. Dezember 2019 stattgefunden) wieder zusammentreten kann. Den formalen Beschluss über die Wahlausschreibung mit der Festsetzung des Wahltages wird die Landesregierung im September 2024 fassen.
Wahlen in den Gemeinderat am 23. März 2025
Nach einer pandemiebedingten Verschiebung der Gemeinderatswahlen 2020 in den Juni, kehrt man mit den Wahlen in den Gemeinderat im Jahr 2025 in Abstimmung mit Gemeinde- und Städtebund wieder in den zuvor üblichen Monat März zurück.
Das hängt auch mit den notwendigen Konstituierungen der Gemeinderäte nach erfolgter Wahl zusammen, die im Jahr 2020 durch den späten Wahltermin Ende Juni in den Sommermonaten stattfinden mussten. Die Gemeinderatswahlen 2025 werden daher am 23. März 2025 stattfinden.