VRV 2015
Diese Abkürzung steht für Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung. Durch die VRV 2015 müssen die Gemeinden auf doppelte Buchführung umstellen.
Durch die VRV müssen alle Gemeinden spätestens ab 2020 ihre komplette Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen. Vor allem die Erfassung des Vermögens ist mit einigen Schwierigkeiten verbunden. So zeigten wir in unserer dritten Ausgabe 2019 das Problem der Bewertung von Gemeindestraß0en auf und welch große Unterschiede in den Bundesländern vorherrschen.