Meldeauskünfte
Meldeauskünfte dürfen nicht auf telefonischem Wege übermittelt werden. Die Auskünfte aus dem Melderegister sind mit gewissen Gebühren verbunden:
Aktuelle Gebühren:
- Meldeauskünfte:
- Mündlicher Antrag: gebührenfrei
- Schriftlicher Antrag: € 21,-
- Elektronischer Antrag mit ID Austria: € 13,-
- Bundesverwaltungsabgabe für die Auskunft aus dem ZMR: € 3,30
- Aus örtlichem Melderegister: € 2,10
- Meldebestätigungen:
- Meldebestätigung aus dem ZMR: € 3,-
- Bundesgebühr (Zeugnisgebühr): € 21,-
- Diese Gebühr entfällt, wenn die Bestätigung an eine andere Person/Behörde adressiert wird