Haftungserklärung
Die Verleihung eines Aufenthaltstitels kann an eine Haftungserklärung gebunden sein. Bevor eine solche Haftungserklärung abgegeben wird, sollte sich die Person, Organisation oder Einrichtung bewusst darüber sein, welche potentiellen Folgen eine Haftungserklärung mit sich bringen kann.
Die wesentlichen Pflichten einer Haftungserklärung lassen sich in zwei Bereiche unterteilen. Der erste Bereich betrifft die Lebenserhaltung. Die Person, Organisation oder Einrichtung muss sicherstellen, dass die folgenden Kosten gedeckt sind:
- Unterkunft
- Unterhaltsmittel (Nahrung, Kleidung etc.)
- Krankenversicherung
Im zweiten Bereich geht es um potentielle Rückführungskosten:
- Kostenersatz für die Durchsetzung eines Aufenthaltsverbots
- Kostenersatz bei einer notwendigen Ausweisung
- Kostenersatz bei einer notwendigen Schubhaftvollziehung
Haftungserklärung besitzt eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Die praktischen Anwendungen von derartigen Haftungserklärungen sind vielfältig:
- Forschungseinrichtungen können Haftungserklärungen für ausländische Wissenschaftler abgeben.
- Sozialdienstleister geben Haftungserklärungen für Mitarbeiter ab, die aus dem Ausland stammen.
- Im familiären Bereich werden Haftungserklärungen oft abgegeben, um eine Zusammenführung zu arrangieren oder eine Lebensgefährtin bzw., einen Lebensgefährten ins Land zu holen. Diese Haftungserklärungen sind mit besonderer Vorsicht zu genießen.