Blick auf die Marktgemeinde Vorau,
© manakil - stock.adobe.com

Förderung für Nutzung von Leerständen in Ortszentren

19. Dezember 2023
Mit einer neuen Förderung soll die wirtschaftliche Nutzung von Leerständen in steirischen Orts- und Stadtzentren forciert und gleichzeitig die heimische Bauwirtschaft angekurbelt werden. Gefördert werden Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Das Finanzressort des Landes stellt dem Wirtschaftsressort dafür 2,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Das neue Förderungsprogramm „Starke!Zentren″ der SFG richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bauberechtigte von Gebäuden oder Gebäudeteilen in steirischen Orts- und Stadtkernen.

Was wird gefördert?

Ob eine Fläche in einem Orts- oder Stadtkern liegt, wird seitens der „Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung″ geprüft. Gefördert werden Umbau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen von Flächen, die leer stehen oder von Leerstand bedroht sind und künftig wirtschaftlich genutzt werden sollen.

Die Nutzung ist durch schriftliche Interessensbekundung eines Nutzers oder Vorlage eines Miet- oder Pachtvertrages bei der Beantragung der Förderung nachzuweisen. Kosten für Flächen, die für Wohnzwecke bestimmt sind, können nicht gefördert werden, ebenso keine Neubauten oder Maßnahmen für Flächen, die aktuell genutzt werden.

Das Investitionsvolumen des Projektes muss mindestens 50.000 Euro betragen. Gefördert werden 30 Prozent der Kosten, maximal jedoch 100.000 Euro pro Projekt. Anträge können ab dem 2. Jänner 2024 bei der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG eingereicht werden. Insgesamt stehen 2,6 Millionen Euro zur Verfügung.  

Nähere Informationen zur Förderungsaktion „Starke!Zentren" finden Sie hier.

Förderanträge können ab 2. Jänner 2024 bei der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG eingereicht werden.