Unterzeichnung des Übereinkommens über den Finanzausgleich
Der Eisenstädter Bürgermeister Thomas Steiner, Gesundheitsminister Johannes Rauch, Bundeskanzler Karl nehammer, Finanzminister Magnus Brunner, die Landeshauptmänner Markus Wallner und Thomas Stelzer, Wiens Bürgermeister und Landeshauptmann Michael Ludwig und die Vizepräsidenten des Gemeindebundes Andrea Kaufmann und Erwin Dirnberger.
© BKA/Andy Wenzl

Finanzausgleich unter Dach und Fach

22. November 2023
Die Finanzausgleichspartner haben die Verhandlungen zum neuen Finanzausgleich für die nächsten Jahre beendet. In intensiven Debatten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wurde bis zuletzt um die Aufteilung der mehr als 100 Milliarden Euro Steuermittel gerungen

Der neue Finanzausgleich bringt den Ländern und Gemeinden 2,4 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr. Über den Zukunftsfonds werden z. B. folgende Reformen und Ziele definiert:

  • Der Ausbau der flächendeckenden Kinderbetreuung, vor allem in der Elementarpädagogik. Ziel ist, die Quote bei unter dreijährigen Kindern bis Ende der Finanzausgleichs-Periode in jedem Bundesland auf zumindest 38 % oder um einen Prozentpunkt pro Jahr zu erhöhen.
    Konkret wurde vereinbart, dass nicht nur 500 Millionen Euro aus dem Zukunftsfonds für die Elementarpädagogik zu verwenden sind, sondern auch die Hälfte dieser Mittel direkt an die Gemeinden zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung über die Länder ausbezahlt werden müssen.

     
  • Der Ausbau leistbaren Wohnraums und die Erhöhung der Sanierungsquote. Stichwort Nachverdichtung anstatt Bodenversiegelung. Ziel ist einerseits eine Renovierungsquote öffentlicher Gebäude von 3 % zu erreichen. Andererseits sollen 30 % der Wohnbauförderungsbeiträge für Sanierung vorgesehen werden. Alternativ soll mehr nachverdichtet werden.
     
  • Im Bereich Umwelt/Energie geht es um die Erhöhung des erneuerbaren Anteils am Energieverbrauch. Ziel ist die Erhöhung um 0,5 bis 1 Prozentpunkt pro Jahr.

Zukunftsfonds

  • Der Zukunftsfonds ist ein völlig neues Instrument im Finanzausgleich, dass es bisher nicht gab. Darin werden zusätzliche Mittel für Länder und Gemeinden erstmals an konkrete, messbare Ziele geknüpft.
  • Das Volumen des Zukunftsfonds beträgt 1,1 Mrd. Euro jährlich, wird ab 2025 valorisiert und nach der Einwohnerzahl auf die Länder aufgeteilt.
  • Erstmals überhaupt werden in Österreich verbindliche Ziele für die Bundesländer vorgesehen.

„Für den Österreichischen Gemeindebund war immer klar: Die Gemeinden brauchen mehr finanzielle Mittel, um ihre Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger stemmen zu können. Heute konnten wir vor allem die lang diskutierte Aufteilung der Zukunftsfondsmittel mit einem guten Kompromiss im Sinne der Elementarpädagogik abschließen“, erklären die Vizepräsidenten Andrea Kaufmann und Erwin Dirnberger.

Ein weiterer Erfolg des Gemeindebundes in den Verhandlungen ist die Verdoppelung der Finanzzuweisungen für Länder und Gemeinden von 300 auf 600 Millionen Euro. Darin enthalten ist die Verdoppelung der Strukturfondsmittel zur Unterstützung finanz- und strukturschwacher Gemeinden von 60 auf 120 Millionen Euro pro Jahr. Des Weiteren erhalten die Gemeinden und Städte Sonder-Vorschüsse auf die Ertragsanteile in Höhe von 300 Millionen Euro im Frühjahr 2024. Mit den rückzahlbaren Vorschüssen soll die Liquidität der Gemeinden im nächsten Jahr gestärkt werden.

Evaluierung und Überprüfung

Jeweils in der Mitte und am Ende der Finanzausgleichs-Periode finden Evaluierungen statt. Damit wird der Mitteleinsatz in den jeweiligen Bereichen transparent und überprüfbar gemacht.

Zusätzlich werden die verpflichtenden Einmeldungen in die Transparenzdatenbank ausgeweitet. Und bei neuen Förderungen ist nun verpflichtend zu prüfen, welche Förderungen es in diesem Bereich bereits gibt. Zusätzlich wird die bestehende Förderlandschaft überprüft, ob vorhandene Doppelgleisigkeiten aufgelöst werden können. Dazu legen Bund und Länder Ende 2025 den ersten Bericht vor.

Einigung auf große Gesundheitsreform

Zudem haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf eine große Gesundheitsreform geeinigt. Sie stellen in den kommenden fünf Jahren rund 14 Milliarden Euro zusätzlich für Gesundheit und Pflege zur Verfügung – durchschnittlich 2,8 Milliarden Euro pro Jahr.

Den weitaus größten Anteil von etwa 11 Milliarden Euro trägt der Bund. Mit den Mitteln sollen in der Gesundheit zusätzliche Kassenstellen geschaffen, Strukturreformen in den Spitälern und digitale Angebote für Patientinnen und Patienten finanziert und die Gesundheitsförderung ausgebaut werden.

In der Pflege werden Gehaltserhöhungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, finanzielle Unterstützungen für Auszubildende und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung auf die Dauer der FAG-Periode abgesichert. Die Reform bringt damit Verbesserungen sowohl für Patienten als auch für die Mitarbeiter in Gesundheit und Pflege.