Südtirol: Gesundheitsfonds für öffentlich Bedienstete
Der neue Fonds wird den Namen SaniPro tragen und soll so schnell wie möglich operativ werden.

Südtirol: Gesundheitsfonds für öffentlich Bedienstete

26. Februar 2018
2017 hat die Südtiroler Landesregierung die Gründung eines ergänzenden Gesundheitsfonds für die öffentlich Bediensteten beschlossen. Für Personallandesrätin Waltraud Deeg stellt dieser Gesundheitsfonds einen Meilenstein dar. „Wir bauen auf eine integrative Vor-sorgeleistung für unsere Angestellten. Der neue Fonds wird den Namen SaniPro tragen und soll so schnell wie möglich operativ werden.“

In den Fonds werden alle Bediensteten der Südtiroler Landesverwaltung, der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften, der Seniorenwohnheime, des Sanitätsbetriebs, des Wohnbauinstituts und der Verkehrsämter von Bozen und Meran automatisch eingeschrieben, sofern sie unbefristet oder zumindest für ein Jahr befristet angestellt sind.

Insgesamt handelt es sich um 42.166 Personen. Arbeitgeber und Gewerkschaften einigten sich darauf, dass Vollzeit- und Teilzeitbedienstete gleich behandelt werden. Der jeweilige Arbeitgeber stellt 125,00 Euro pro Mitarbeiter und Jahr zur Verfügung.

Dem Fonds beitreten können laut Statut auch andere öffentliche Arbeitgeber sowie Stiftungen, Vereine, Sozialgenossenschaften, Hilfskörperschaften und andere Unternehmen ohne Gewinnabsicht, die in Südtirol tätig sind.

Im Anschluss an die Sitzung der Südtiroler Landesregierung erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher: „Dieser Fonds fügt sich in eine Reihe bereits bestehender Fonds ein, etwa jene für die Handwerker und für die Angestellten der Banken. Wir sind auch schon im Gespräch mit anderen Kategorien, um einen gemeinsamen und damit für alle kostengünstigeren Fonds zu schaffen."

Gewerkschaft: Alle Arbeitnehmer würden gleich behandelt werden

Auch die Gewerkschaften begrüßen die Gründung des Gesundheitsfonds und das Bestreben des Landeshauptmanns, einen gemeinsamen, lokalen Fonds zu schaffen. Dies würde bedeuten, dass alle eingezahlten Beiträge im Land bleiben und alle Arbeitnehmer, egal ob öffentlich oder privat, bei der Rückerstattung von Gesundheitsspesen gleich behandelt werden.

Die Delegiertenversammlung und der Verwaltungsrat müssen nun gemäß Statut ein Leistungsverzeichnis verabschieden, damit im Laufe des Jahres 2018 mit der Teilrückvergütung von Auslagen im Gesundheitswesen begonnen werden kann.