Bagger in Baugrube arbeitet
Bei Bauverfahren, bei denen die Behörde die Abfrage im Grundbuch vornimmt, entfällt die Vorlage eines Grundbuchauszuges.
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Deregulierungspaket soll Bürokratie eindämmen

12. Februar 2018
Seit dem 1. Februar 2018 ist in Niederösterreich ein umfassendes Deregulierungspaket in Kraft. Gesetzgebung und Verwaltung sollen bürgerfreundlicher und transparenter werden. „Die Verwaltung muss einfach, effizient und elektronisch sein. Dazu zählt auch der laufende Abbau von bürokratischen Hürden, die eine Belastung für Betriebe und unsere Landsleute darstellen“, sagt Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.

Das Deregulierungspaket umfasst im Wesentlichen die Beseitigung von über 80 Vorschriften, den Ausbau des E-Governments, die Möglichkeit, gewisse Verfahren bewilligungsfrei zu stellen, sowie die Errichtung einer Ombudsstelle für Betriebsanlagengenehmigungen.



Die Maßnahmen umfassen im Detail etwa die Beseitigung von Vorschriften, die sich in der Praxis als nicht notwendig erwiesen haben. So wurden im Zuge einer Sammelnovelle 80 Bestimmungen in 24 Landesgesetzen geändert bzw. aufgehoben.



Weiters wird E-Government in der Landesverwaltung ausgebaut. In bestimmten Verfahren ist es nun nicht mehr nötig, erforderliche Urkunden selbst vorzulegen, wenn diese von der Behörde über ein elektronisches Register abgerufen werden können. Das gilt etwa für Bauverfahren, wo die Behörde die Abfrage im Grundbuch vornimmt, wodurch die Vorlage eines Grundbuchsauszuges entfällt. Das erspart Zeit, Geld und Behördenwege.

Bewilligungsfreie Vorhaben



Ebenso zählt die Ermächtigung, dass in bestimmten Landesgesetzen die Landesregierung gewisse Vorhaben durch Verordnung bewilligungsfrei stellen kann, dazu. Dadurch kommt es zu einer Reduktion von Verfahren und somit auch von Verwaltungskosten.



Beispielsweise kann etwa in Zukunft –unter Beachtung von Sicherheitsaspekten – auf die vorherige Genehmigung bestimmter Erzeugungsanlagen verzichtet werden.



Als Vorbild dient die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung für gewisse Betriebsanlagen in der Gewerbeordnung. Dadurch konnte die Zahl der Betriebsanlagengenehmigungsverfahren um 20 Prozent gesenkt werden.



Auch die Ombudsstelle für Wirtschaftstreibende zu Betriebsanlagen als eine zentrale Koordinations-Stelle im Land Niederösterreich gehört zum Deregulierungs-Paket. Dabei geht es darum, dass kein Verfahren zu lange dauern soll. Aus diesem Grund können sich Wirtschaftstreibende an die Ombudsstelle für Betriebsanlagen beim Land NÖ (Tel. 02742/9005-13549) wenden, wenn das Verfahren länger als drei Monate ab Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen dauert.

Die bisherigen Vereinfachungen



Das Deregulierungspaket für Niederösterreich fügt sich in eine Reihe von bereits gesetzten Maßnahmen ein. So wurde beispielsweise bereits im Mai 2017 der Entfall von Bauverhandlungen beschlossen und klare Verfahrensregelungen für die Verständigung der Parteien und Nachbarn geschaffen.



Weiters können Wirtschafts- und Tourismusförderungen seit 1. Oktober 2017 von der Antragsstellung bis zur Förderauszahlung online über die Landeshomepage abgewickelt werden. Das soll Unternehmern Kosten und Zeit erspart.



Und seit dem Sommersemester 2016 können Förderanträge für Semestertickets online gestellt werden. 30.000 Studierende nutzen diese Möglichkeit jährlich.