Viele Pflichten, die keiner braucht

Arbeitslosengeld, Familienbonus, Deregulierung – die neue Regierung zeigt Arbeitseifer. Dennoch dürfen die Reformen nicht zulasten anderer Gebietskörperschaften umgesetzt werden. Das Prinzip „Wer anschafft, der soll auch zahlen“ gilt nicht nur für die Abschaffung des Pflegeregresses, sondern für die Umstellung der Notstandshilfe auf die Mindestsicherung oder das zweite verpflichtende Kindergartenjahr. Bei der Diskussion rund um die Deregulierung darf die Regierung nicht auf die Gemeinden vergessen. Wir haben bereits in der Vergangenheit viele Vorschläge gemacht und sind bereit, bei neuerlichen Verhandlungen konstruktiv mitzuwirken.

Die Erfahrung zeigt aber, dass der große Wurf oft nur schwer gelingt. Daher ist es mir wichtig, dass viele kleine Schritte gesetzt werden, die erstens leichter umsetzbar sind und unmittelbare Erleichterungen für Bürger und Verwaltung bringen. Dabei handelt es sich oft um Bundesgesetze, die entweder in der heutigen Zeit ihren Zweck verfehlen oder einfach die gewünschten Effekte nicht mehr bringen.

Unnötige Auflage der Wählerverzeichnisse



Ein Punkt ist dabei zum Beispiel die unnötige Auflage der Wählerverzeichnisse an Samstagen vor Wahlen. Seit vielen Jahren zeigen wir, dass dieser Service kaum in Anspruch genommen wird und in keiner Relation zu den Kosten steht.



Ähnliche schnelle und wirksame Vereinfachungen könnte man durch längere Eich-Intervalle bei den Wasserzählern erreichen. Auch die verpflichtenden quartalsmäßigen Leermeldungen im Sinne des Medientransparenzgesetzes sind schnellstens abzuschaffen.

Zentrale Register



Die zentralen Register sollte man sich bei der Erstellung von Geschworenen- und Schöffenlisten zu Nutze machen. Hier müssen Bürgermeister alle zwei Jahre aus der Wählerevidenz Geschworenen- und Schöffenlisten erstellen und durch Anschlag acht Tage lang zur Einsicht auflegen. Danach hat die Bezirksverwaltungsbehörde einen Abgleich mit dem Strafregister vorzunehmen. Das gesamte Verfahren ist äußerst aufwendig und nicht mehr zeitgemäß. Diese Listen könnten viel schneller durch die Verwendung der zentralen Register von der Justiz selbst erstellt werden.



Ähnliches gilt für die gerichtliche Eintragung von Änderungen im Personenstandsregister, die nicht mehr den Umweg der Standesämter abgewickelt werden muss. Auch bei der schulischen Nachmittagsbetreuung wäre es sinnvoller, einen Arbeitgeber für das Personal zu haben.



Lassen wir das große Ziel, einen modernen, effizienten und dabei vor allem bürgernahen Staat nicht aus den Augen, aber vergessen wir nicht auf die kleinen Maßnahmen, die uns in Summe weiter voranbringen.



Ich freue mich auch über Ihre Vorschläge für Verwaltungsvereinfachungen, die wir gerne sammeln und an die Bundesregierung übermitteln! (service@gemeindebund.gv.at)