Spielplätze müssen so gestaltet und ausgestattet sein, dass das Verletzungsrisiko auf ein Minimum reduziert werden kann. Foto: www.BilderBox.com

Den Spielplatz sicher machen

17. Januar 2018
Klettern, Rutschen, Schaukeln – für Kinder aller Altersstufen sind Spielplätze zentrale Orte der Freizeitgestaltung. Neben Spaß, Abenteuer und Spielvergnügen müssen Spielplätze jedoch auch die Anforderung größtmöglicher Sicherheit erfüllen. Der Betreiber ist neben der Pflege und Erhaltung des Spielplatzes auch für die gefahrlose Benutzbarkeit verantwortlich.





Die häufigste Ursache für Spielplatzunfälle ist ein Sturz aus der Höhe. Die Verletzungen reichen von offenen Wunden und Prellungen bis hin zur häufigsten Verletzung, dem Knochenbruch. Viele der Unfälle passieren mit oder auf einem Spielgerät, wobei Klettergeräte, Schaukeln und Rutschen die Liste an unfallverursachenden Spielgeräten anführen.

Zwischen Herausforderung und Sicherheit



Spielplätze bieten vielseitige Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeiten, die die motorische, soziale und kognitive Entwicklung positiv unterstützen. Kinder aus Sicherheitsgründen beim Spielen in ihrem Bewegungsdrang einzuschränken, wäre daher der falsche Weg. Vielmehr müssen Spielplätze so gestaltet und ausgestattet sein, dass das Verletzungsrisiko auf ein Minimum reduziert werden kann.



Um dies zu erreichen, sollten geltende Sicherheitsbestimmungen unbedingt eingehalten werden. Diese geben klare Regeln für die Gestaltung, Instandhaltung und den Betrieb von Spielplätzen und den vorhandenen Geräten vor. Nicht normgerecht ausgestaltete Anlagen können bei Unfällen zu einer Haftung des Betreibers führen.

Pflichten des Betreibers



Die Pflichten des Betreibers ergeben sich aus rechtlichen Vorschriften (Landesgesetze und ergänzende Verordnungen, allgemeine Verkehrssicherungspflicht) und Sicherheitsnormen (ÖNORM B 2607, EN 1176, 1177). Er trägt die Verantwortung für eine regelmäßige Inspektion und Wartung: Spielplatz und Geräte müssen sich in einem Zustand befinden, in dem sie keine Gefahr für Kinder darstellen.



Hierfür ist ein geeignetes Sicherheitsmanagement Voraussetzung, welches sich in drei Arten von Kontrollen unterteilt: die visuelle Routine-Inspektion, die operative Inspektion sowie die jährliche Hauptinspektion. Alle Inspektionen und Wartungen sind zu protokollieren.



Sollten Beschädigung vorliegen, die eine sichere Benutzung nicht mehr erlauben, ist das Gerät umgehend zu sperren. Hinweistafeln mit Aufschriften wie „Für Unfälle wird keine Haftung übernommen“ oder „Benützung auf eigene Gefahr“ entbinden den Betreiber nicht von seiner Haftung für Unfälle, deren Entstehung in einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt.

Den Spielplatz frühjahrsfit machen



Nach den Wintermonaten müssen Anlage, Fundamente und Spielplatzgeräte besonders genau unter die Lupe genommen werden. Neben dem allgemeinen Zustand sollten dabei vor allem witterungsbedingte Abnutzungserscheinungen und Materialveränderungen genau geprüft und gegebenenfalls gewartet oder erneuert werden, damit einem sicheren Spielspaß nichts im Wege steht.