Spielfiguren als Finanzakteure
Der neue Regionalisierungsfonds ist für regionale bzw. gemeindeübergreifende Kooperationsprojekte vorgesehen und mit jährlichen Bedarfszuweisungsmitteln von bis zu 15 Millionen Euro dotiert.
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Gemeindefinanzierung NEU forciert Kooperationen

8. November 2017
Das Land Oberösterreich stellt mit 1. Jänner 2018 die Gemeindefinanzierung neu auf. Im Zentrum steht ein Fondsmodell. Für Gemeindekooperationen werden Anreize gesetzt.

In den Gemeinden findet derzeit die Budgetplanung statt. „Gerade die mittelfristige Budgetplanung erfährt durch die Gemeindefinanzierung NEU eine deutliche Aufwertung“, meint Landesrat Max Hiegelsberger. Durch das Modell der Gemeindefinanzierung NEU eröffne sich Oberösterreichs Gemeinden eine neue Autonomie, verbunden mit neuen Entscheidungsfreiheiten und neuen Handlungsspielräumen. „Dank eines starken Wirtschaftswachstums können Oberösterreichs Gemeinden mit einer Ertragsanteils-Prognose zwischen drei und vier Prozent rechnen“, so Hiegelsberger.

Belastungen durch Abschaffung des Pflegeregresses



Dennoch geht man aufgrund der Abschaffung des Pflegeregresses, der neue Belastungen für die Gemeinden mit sich bringt, aktuell von rund 90 Ausgleichsgemeinden in Oberösterreich aus.



Auch im Finanzierungsmodell der Gemeindefinanzierung NEU würde es zu einer Überforderung des budgetierten Härteausgleichsfonds und zu einer zusätzlichen Belastung des Projektfonds kommen. „Das Land und die Gemeinden können die Folgekosten der Abschaffung des Pflegeregresses nicht tragen. Unser Ziel sind ausgeglichene Haushalte in Oberösterreichs Gemeinden, die unter diesen Umständen nicht zu gewährleisten wären“, so Hiegelsberger. Daher unterstützt das Gemeinderessort die Forderungen des Gemeindebundes hinsichtlich des vollständigen Ersatzes der durch die Abschaffung des Pflegregresses entstandenen Mehrkosten durch den Bund.

Fondsmodell



Im Zentrum steht ein Fondsmodell, verbunden mit einer verstärkten Beratungs- und Serviceleistung durch das Land.


  • Der Strukturfonds beinhaltet Bedarfszuweisungsmittel an die Gemeinden von insgesamt 66 Millionen Euro. Die Verteilung erfolgt nach aufgaben- und finanzkraftorientierten Kriterien. Er sichert die finanzielle Grundausstattung der Gemeinden.

  • Ziel des Härteausgleichsfonds ist es, allen Gemeinden einen ausgeglichenen Haushalt zu ermöglichen. Für Gemeinden, die trotzt der neuen Basisförderung aus dem Strukturfonds keinen Ausgleich erreichen können, wird der Härteausgleichsfonds eingerichtet. Es erfolgt eine enge Begleitung und Beratung der Gemeinden im Rahmen des Gemeindeservices.

  • Der Projektfonds dient zur Finanzierung kommunaler Kernbereiche. Im Sinne der Deregulierung werden gleichzeitig Förderprozesse modernisiert, vereinfacht und beschleunigt. Hier kommt das One-Stop-Shop-Prinzip zum Tragen. Das Gemeinderessort stellt für den Projektfonds jährlich rund 70 Millionen Euro zur Verfügung.

  • Der Regionalisierungsfonds ist für regionale bzw. gemeindeübergreifende Kooperationsprojekte vorgesehen und mit jährlichen Bedarfszuweisungsmitteln von bis zu 15 Millionen Euro dotiert.






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Gemeindekooperationen werden forciert



Ein Schwerpunkt der Gemeindefinanzierung NEU liegt auf der Forcierung gemeindeübergreifender bzw. regionaler Kooperationen. Der neu geschaffene Fördertopf ist für kommunale Projekte in Zusammenhang mit Amtsgebäuden, Bauhöfen, Veranstaltungsräumen und Bädern vorgesehen.



Konkrete Handlungsmöglichkeiten sieht das Land Oberösterreich vor allem in den Bereichen:


  • Bauverwaltung

  • Standesamt

  • Abgaben- und Gebührenvorschreibung

  • Buchhaltung

  • Personalverrechnung






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„Gerade hier können Verfahren beschleunigt, die Qualität gesteigert und der Service der kommunalen Dienstleister auf hohem Niveau erhalten werden. Kooperationen im Gemeindeverwaltungsbereich sind gute Beispiele, wie insbesondere Kleingemeinden wirksam entlastet werden können“, so Hiegelsberger.