Videoüberwachung muss nicht gemeldet, aber ausgeschildert werden.

Zutrittskontrollen in Gemeinden

30. Oktober 2017
Elektronisch geregelte Zutritte sind nicht nur für Häuser wie Gemeindeämter State of the Art, auch der Zugang zu Müllsammelzentren beispielsweise kann so geregelt werden. Die Frage ist nur, wie.


Wie die Zugänge technisch geregelt werden, bleibt der Gemeinde überlassen



Allerdings gibt es ein paar Kleinigkeiten zu bedenken. Sichergestellt muss sein, dass die Zutritte nur erlaubte Bereiche betreffen und heikle Räume, wo beispielsweise Akten oder Unterlagen der Meldeämter liegen, verschlossen bleiben. Das ist im Wesentlichen keine große Sache mehr heutzutage. Wie die Zugänge technisch geregelt werden, bleibt der Gemeinde überlassen. Lösungen gibt es in Hülle und Fülle.



Wichtig ist, dass es in diesen Bereichen elektronische Überwachungen geben sollte. Das ist zum Schutz vor Vandalismus oder aus Haftungsfragen unerlässlich. Eine gute Quelle der Informationen dazu bietet die Website der österreichischen Datenschutzkommission.

Keine Meldepflicht für Videoüberwachungen



Die Frage der Meldepflicht für Videoüberwachungen ist eine weitere, mit der sich die Gemeinden befassen sollten. Hier scheint es aber Klarheit zu geben:

„Verschlüsselte Videoüberwachung ... zu einem ausschließlich vom öffentlichen Rechtsträger ... genutzten Verwaltungsgebäude ... zum Zweck des Eigentumsschutzes und des Verantwortungsschutzes, der Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist, mit ausschließlicher Auswertung in dem durch den Zweck definierten Anlassfall, wobei sich die Zulässigkeit der Videoüberwachung nach § 50a DSG 2000 richtet.“



Im Grunde genommen bedeutet diese Bestimmung nichts anderes, als dass die Gemeinde zum Eigentumsschutz und zum Verantwortungsschutz Videoüberwachung durchführen darf. Und zwar ohne eine vorherige Meldung bei einer übergeordneten Stelle. Der Bereich der Überwachung muss nur klar ausgeschildert sein. Es darf über das Wochenende, über Nacht aufgezeichnet werden, die Aufnahmen müssen aber sofort nach Durchsicht gelöscht werden.